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GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 26.6.2013 I 1750, 3245;

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 20.7.2026 I Nr. 215

Sonst: Mittelbare Änderung gem. Art. 10 G v. 20.7.2026 I Nr. 215 ist berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR252110998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e70acdbc35f718115ab158f6e6af8ba29e5c9efad9087ddfda99760605fbee1c

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Inhaltsverzeichnis

§ 67Anordnung der sofortigen Vollziehung§ 68Einstweilige Anordnungen im Rechtsbehelfsverfahren§ 69Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör§ 70Akteneinsicht§ 71Kostentragung und -festsetzung§ 72Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der ZivilprozessordnungAbschnitt 3 Beschwerde§ 73Zulässigkeit, Zuständigkeit§ 74Frist und Form§ 75Untersuchungsgrundsatz§ 76BeschwerdeentscheidungAbschnitt 4 Rechtsbeschwerde und Nichtzulassungsbeschwerde§ 77Zulassung, absolute Rechtsbeschwerdegründe§ 78Nichtzulassungsbeschwerde§ 79Rechtsbeschwerdeberechtigte, Form und Frist§ 80RechtsbeschwerdeentscheidungKapitel 2 BußgeldsachenAbschnitt 1 Bußgeldvorschriften§ 81Bußgeldtatbestände§ 81aGeldbußen gegen Unternehmen§ 81bGeldbußen gegen Unternehmensvereinigungen§ 81cHöhe der Geldbuße§ 81dZumessung der Geldbuße§ 81eAusfallhaftung im Übergangszeitraum§ 81fVerzinsung der Geldbuße§ 81gVerjährung der GeldbußeAbschnitt 2 Kronzeugenprogramm§ 81hZiel und Anwendungsbereich§ 81iAntrag auf Kronzeugenbehandlung§ 81jAllgemeine Voraussetzungen für die Kronzeugenbehandlung§ 81kErlass der Geldbuße§ 81lErmäßigung der Geldbuße§ 81mMarker§ 81nKurzantragAbschnitt 3 Bußgeldverfahren§ 82Zuständigkeiten in Kartellbußgeldsachen§ 82aBefugnisse und Zuständigkeiten im Verfahren nach Einspruchseinlegung§ 82bBesondere Ermittlungsbefugnisse§ 83Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren§ 84Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof§ 85Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid§ 86Gerichtliche Entscheidungen bei der VollstreckungKapitel 3 Vollstreckung§ 86aVollstreckungKapitel 4 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten§ 87Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte§ 88Klageverbindung§ 89Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke§ 89aStreitwertanpassung, Kostenerstattung§ 89bVerfahren§ 89cOffenlegung aus der Behördenakte§ 89dBeweisregeln§ 89eGemeinsame Vorschriften für die §§ 33g und 89b bis 89dKapitel 5 Gemeinsame Bestimmungen§ 90Benachrichtigung und Beteiligung der Kartellbehörden§ 90aZusammenarbeit der Gerichte mit der Europäischen Kommission und den Kartellbehörden§ 91Kartellsenat beim Oberlandesgericht§ 92Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts oder des Obersten Landesgerichts für mehrere Gerichtsbezirke in Verwaltungs- und Bußgeldsachen§ 93Zuständigkeit für Berufung und Beschwerde§ 94Kartellsenat beim Bundesgerichtshof§ 95Ausschließliche Zuständigkeit§ 96(weggefallen)Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und KonzessionenKapitel 1 VergabeverfahrenAbschnitt 1 Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich§ 97Grundsätze der Vergabe§ 97aLosgrundsatz§ 98Auftraggeber§ 99Öffentliche Auftraggeber§ 100Sektorenauftraggeber§ 101Konzessionsgeber§ 102Sektorentätigkeiten§ 103Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe§ 104Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge§ 105Konzessionen§ 106Schwellenwerte§ 107Allgemeine Ausnahmen§ 108Anwendbarkeit bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit§ 109Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln§ 110Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben§ 111Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen§ 112Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen§ 113Verordnungsermächtigung§ 114Monitoring; Vergabestatistik; Datenservice Öffentlicher EinkaufAbschnitt 2 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche AuftraggeberUnterabschnitt 1 Anwendungsbereich§ 115Anwendungsbereich§ 116Besondere Ausnahmen§ 117Besondere Ausnahmen für Vergaben, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen§ 118Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche AufträgeUnterabschnitt 2 Vergabeverfahren und Auftragsausführung§ 119Verfahrensarten§ 120Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren§ 121Leistungsbeschreibung§ 122Eignung§ 123Zwingende Ausschlussgründe§ 124Fakultative Ausschlussgründe§ 125Selbstreinigung§ 126Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse§ 127Zuschlag§ 128Auftragsausführung§ 129Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen§ 130Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen§ 131Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr§ 132Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit§ 133Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen§ 134Informations- und Wartepflicht§ 135UnwirksamkeitAbschnitt 3 Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von KonzessionenUnterabschnitt 1 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber§ 136Anwendungsbereich§ 137Besondere Ausnahmen§ 138Besondere Ausnahme für die Vergabe an verbundene Unternehmen§ 139Besondere Ausnahme für die Vergabe durch oder an ein Gemeinschaftsunternehmen§ 140Besondere Ausnahme für unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten§ 141Verfahrensarten§ 142Sonstige anwendbare Vorschriften§ 143Regelung für Auftraggeber nach dem BundesberggesetzUnterabschnitt 2 Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen§ 144Anwendungsbereich