GWB
§ 137Besondere Ausnahmen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- 1.
- Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1,
- 2.
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 2,
- 3.
- Ausstrahlungszeit oder Bereitstellung von Sendungen, wenn diese Aufträge an Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten oder Hörfunkmediendiensten vergeben werden,
- 4.
- finanzielle Dienstleistungen im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 4,
- 5.
- Kredite und Darlehen im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 5,
- 6.
- Dienstleistungen im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 6, wenn diese Aufträge aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden,
- 7.
- die Beschaffung von Wasser im Rahmen der Trinkwasserversorgung,
- 8.
- die Beschaffung von Energie oder von Brennstoffen zur Energieerzeugung im Rahmen der Energieversorgung oder
- 9.
- die Weiterveräußerung oder Vermietung an Dritte, wenn
- a)
- dem Sektorenauftraggeber kein besonderes oder ausschließliches Recht zum Verkauf oder zur Vermietung des Auftragsgegenstandes zusteht und
- b)
- andere Unternehmen die Möglichkeit haben, den Auftragsgegenstand unter den gleichen Bedingungen wie der betreffende Sektorenauftraggeber zu verkaufen oder zu vermieten.
- 1.
- Liefer-, Bau- und Dienstleistungen sowie die Ausrichtung von Wettbewerben durch Sektorenauftraggeber nach § 100 Absatz 1 Nummer 2, soweit sie anderen Zwecken dienen als einer Sektorentätigkeit, oder
- 2.
- die Durchführung von Sektorentätigkeiten außerhalb des Gebietes der Europäischen Union, wenn der Auftrag in einer Weise vergeben wird, die nicht mit der tatsächlichen Nutzung eines Netzes oder einer Anlage innerhalb dieses Gebietes verbunden ist.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 26.6.2013 I 1750, 3245;
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 20.7.2026 I Nr. 215
Sonst: Mittelbare Änderung gem. Art. 10 G v. 20.7.2026 I Nr. 215 ist berücksichtigt
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR252110998
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e70acdbc35f718115ab158f6e6af8ba29e5c9efad9087ddfda99760605fbee1c