(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens werden insbesondere die kognitiven Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber geprüft.
(2) Der schriftliche Teil besteht aus einem oder einer Kombination der folgenden Auswahlinstrumente:
1.
Leistungstest,
2.
Persönlichkeitstest und
3.
Simulationsaufgaben.
(3) Die Dauer des schriftlichen Teils beträgt insgesamt höchstens 180 Minuten.
(4) Bei der Bewertung kann sich die Auswahlkommission unterstützen lassen durch eingewiesene Beschäftigte des Bundeszentralamtes für Steuern oder durch Informationstechnik. Bewertungsentscheidungen dürfen nicht ausschließlich auf eine automatisierte Auswertung gestützt werden. Die Gesamtverantwortung für die Auswahl bleibt bei der Auswahlkommission.
(5) Werden mehrere Auswahlinstrumente eingesetzt, geht das Ergebnis jedes Auswahlinstruments zu gleichen Teilen in die Bewertung ein. Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die nach dem Auswahlkonzept erforderliche Mindestgesamtpunktzahl erreicht hat.
(6) Für Bewerberinnen und Bewerber, die bestanden haben, legt das Bundeszentralamt für Steuern anhand des von jeder Bewerberin oder jedem Bewerber erzielten Ergebnisses eine Rangfolge fest.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 31 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Sonst: Ersetzt V 2030-8-5-10 v. 12.1.2017 I 82 (GStDVDV)
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.