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GrÄndStVtr BB/ST 2024

Art 5

Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

(1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden unverzüglich ausgetauscht.
(2) Dieser Staatsvertrag tritt am Tag, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0130B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): caa02c493db137b1b6c937fb08e29451a5e0584a7a2b43bdb200a7d87a9c20f5

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