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GrÄndStVtr BB/MV

Art 6

Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

(1) Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages übernimmt das Land Brandenburg die Verantwortung für den Hochwasserschutz an der Elbe bis Elbkilometer 502. Es wird sich dabei der Einrichtungen und Mitarbeiter des Stützpunktes Lenzen des Staatlichen Amtes für Umwelt und Naturschutz Parchim bedienen. Einzelheiten werden in einer gesonderten Verwaltungsvereinbarung geregelt.
(2) Die vertragschließenden Länder bekräftigen ihre gemeinsame Verantwortung für den länderübergreifenden Naturschutz. Soweit sich aus der Umgliederung eines Teils des Naturparkes "Elbaue" in das Land Brandenburg Regelungsbedarf ergibt, werden die vertragschließenden Länder unverzüglich das Erforderliche veranlassen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020600993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f42a695823850a25a8127e972bce75a28b702bf5e48ac00c941acbe896214537

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