GlaserMstrV
§ 5Fachgespräch
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Glaser-Handwerk
- 1.
- die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
- 2.
- das Vorgehen bei der Planung und bei der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen und
- 3.
- mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen im Glaser-Handwerk zu berücksichtigen.
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 82 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR233100014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4a7a31ea0719ac93fbdb50fe30a911a9c769afcb570ec4f5f599a41bb6d4d088