GG
Art 85
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3.2025 I Nr. 94
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000010949
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b0dbbb71c7d04ed323f16c1926d1826e640103a531458dd52892864b7705fc37
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (8)
- Art 2 KultgSchKonvG
„… , für Bau und Heimat übt in seinem Aufgabenbereich die Befugnisse aus, die der Bundesregierung nach Artikel 85 Abs. 4 des Grundgesetzes zustehen. Er kann diese Befugnisse sowie seine Weisungsbefugnisse nach Artikel 85 Abs. 3 des Grundgesetzes ganz oder te …“
- § 319 LAGAufgaben des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes
„… ltungsvorschriften. Er übt die der Bundesregierung und den zuständigen obersten Bundesbehörden nach Artikel 85 des Grundgesetzes zustehenden Befugnisse nach Maßgabe des Artikels 120a des Grundgesetzes aus. (3) (weggefallen)“
- § 19 VerkSiGAusführung des Gesetzes für Verteidigungszwecke
„… as Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Befugnisse der Bundesregierung nach Artikel 85 des Grundgesetzes aus. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann diese Befugnisse sowie seine Weisungsbefugnis na …“
- § 8 VerkSiGVerfügungen
„… eiten auf mehr als ein Land erstrecken und der Zweck der Rechtsverordnungen durch eine Weisung nach Artikel 85 Abs. 3 des Grundgesetzes und durch Verfügungen der Landesbehörden nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann.“
- § 16 WasSiGAusführung des Gesetzes
„… . (2) Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat übt die Befugnisse der Bundesregierung nach Artikel 85 des Grundgesetzes aus. Allgemeine Verwaltungsvorschriften nach Artikel 85 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes bedürfen nicht der Zustimmung d …“
- § 8 WiSiG 1965Ausführung des Gesetzes
„… im übrigen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Befugnisse der Bundesregierung nach Artikel 85 des Grundgesetzes aus. Das danach zuständige Bundesministerium kann diese Befugnisse sowie seine Weisungsbefugnis nach Artikel 85 Abs. 3 …“
- § 9 WiSiG 1965Verfügungen
„… it auf mehr als ein Land erstrecken und der Zweck der Rechtsverordnungen mittels einer Weisung nach Artikel 85 Abs. 3 des Grundgesetzes und durch Verfügung der Landesbehörden nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann.“
- § 4 ZSKGZuständigkeit des Bundes für den Schutz der Zivilbevölkerung
„… der Zulassung, Normung und Qualitätssicherung dieser Gegenstände. (2) Die der Bundesregierung nach Artikel 85 Abs. 4 des Grundgesetzes auf dem Gebiet des Zivilschutzes zustehenden Befugnisse werden auf das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophe …“