Zum Gesetzesinhalt

GG

Art 12

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3.2025 I Nr. 94

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000010949

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b0dbbb71c7d04ed323f16c1926d1826e640103a531458dd52892864b7705fc37

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Hierauf verweisen andere Vorschriften (4)
  • § 1 ASGVorrang des freien Arbeitsvertrags

    „Das Grundrecht der freien Wahl des Arbeitsplatzes (Artikel 12 des Grundgesetzes) gilt auch in Spannungszeiten und im Verteidigungsfall. Von den in § 2 geregelten Verpflichtungsbefugnissen darf nur Ge …“

  • § 39 ASGEinschränkung von Grundrechten

    „… s), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) und der freien Wahl des Arbeitsplatzes (Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.“

  • A. BVerfGBes 2015-11-24

    „… ZPO tätig geworden ist; 6. des Insolvenzrechts (ausgenommen Verfahren, in denen eine Verletzung von Artikel 12 GG gerügt wird); 7. des sonstigen Deliktsrechts, jeweils einschließlich der dazugehörigen Amtshaftungs-, Kostenrechts-, Pr …“

  • Anlage 2 EinbTestVRahmencurriculum für den Einbürgerungskurs

    „… nigungsfreiheit (Art. 9 GG) ▪ Freizügigkeit im Bundesgebiet (Art. 11 Abs. 1 GG) ▪ Freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ▪ II. 1 Wahlen und Parteien ▪ III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945; Die Zeit des Nationalsozialismus un …“