GG
Art 10
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3.2025 I Nr. 94
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000010949
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b0dbbb71c7d04ed323f16c1926d1826e640103a531458dd52892864b7705fc37
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (74)
Auswahl: 8 von 74 nachgewiesenen Verweisen.
- § 74 AMGMitwirkung von Zolldienststellen
„… ie Arzneimittelüberwachung zuständigen Behörde vorgeführt werden. Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 eingeschränkt. (2) Das Bundesministerium der Finanzen regelt im Einvernehmen mit de …“
- § 413 AOEinschränkung von Grundrechten
„… kel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt …“
- § 13 ATDGEinschränkung von Grundrechten
„Die Grundrechte des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt …“
- § 22 AtGZuständigkeit für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
„… erfügungsberechtigten den zuständigen Behörden vorgeführt werden. Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 eingeschränkt. (3) Soweit das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) …“
- § 7 AusgStGMitwirkung der Zolldienststellen
„… die Mitwirkung der Zollverwaltung nach den Absätzen 1 und 2 wird das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes eingeschränkt.“
- § 25 BDBOSGEinschränkung eines Grundrechts
„Durch die §§ 19 bis 22 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
- § 27 BDGBeschlagnahmen und Durchsuchungen
„… r Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) und das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
- § 70 BPolGEinschränkung von Grundrechten
„… s), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt. Das Gru …“