GG
Art 13
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3.2025 I Nr. 94
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000010949
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b0dbbb71c7d04ed323f16c1926d1826e640103a531458dd52892864b7705fc37
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (162)
Auswahl: 8 von 162 nachgewiesenen Verweisen.
- § 27 ÜAnlGBefugnisse gegenüber den Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
„… auch in Verbindung mit Absatz 3, zu dulden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt. (5) Die zuständige Behörde kann bei überwachungsbedürftigen Anlagen im Einzelfall Folgende …“
- § 28 ÜAnlGBefugnisse gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen, Unterrichtungspflicht
„… Maßnahmen nach Absatz 1 Nummer 2 zu dulden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt.“
- § 7 AÜGAnzeigen und Auskünfte
„… erleiher hat die Maßnahmen nach Satz 1 zu dulden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. (4) Durchsuchungen können nur auf Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht, in dessen B …“
- § 4 AdVermiGAnerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle
„… innerhalb der üblichen Geschäftszeiten betreten; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Die Adoptionsvermittlungsstelle (§ 2 Absatz 3, § 2a Absatz 4 Nummer 2) informiert die zen …“
- § 22b AEGDuldungspflichten bei Unterhaltung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn
„… Grundstücke betreten oder vorübergehend benutzen. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Die Arbeiten zur Unterhaltung müssen dem Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten an …“
- § 24a AEGBefugnisse der Schienenwege betreibenden Unternehmen
„… ach Satz 2 ist in diesem Fall nicht erforderlich. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. (3) Erfolgt eine Sichtung, haben die Schienenwege betreibenden Unternehmen die Ergebnisse …“
- § 17 AEntGBefugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
„… Zehnten Buches Sozialgesetzbuch keine Anwendung. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 Nummer 3 eingeschränkt.“
- § 3 AkkStelleGBefugnisse gegenüber Konformitätsbewertungsstellen
„… es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Die Konformitätsbewertungsstelle hat an Maßnahmen nach Satz 1 im erforderlichen Umfang mi …“