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GeoZG

Abschnitt 4 Elektronisches Netzwerk

Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 25.2.2021 I 306

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR027800009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 35fd1587c7ec5e709c66d846a36a8a64956a6db88fad185ef64be5d892298be3

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