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GenDG

§ 24(weggefallen)

Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 4 G v. 4.5.2021 I 882

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR252900009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eff05819b5f9e7af80646ec72a0f8fac6238a8d8c4c8b65b945da35cf6b0737a

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