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GeldWNOBauspAnO

Eingangsformel

Anordnung über die Bausparverhältnisse aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens

Auf Grund des § 9 Abs. 1 der 33. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz (Bausparkassenverordnung) wird im Einvernehmen mit den übrigen Aufsichtsbehörden und der Bank deutscher Länder folgendes angeordnet:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR500300950

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4bcbb3f3db724d6b4d6f897b83a7bc6b56942192ed433a6b9358d922a46865dd

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