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GBankDVDV

§ 15Laufbahnprüfung

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank

(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Bankdienst. Sie besteht aus
1.
den Modulprüfungen,
2.
der Bachelorthesis und
3.
der Verteidigung der Bachelorthesis.
(2) Das Prüfungsamt legt fest, welche Prüfungen zu welchem Zeitpunkt in den einzelnen Modulen erbracht werden müssen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 V vom 12.8.2025 I Nr. 199

Sonst: Ersetzt V 2030-8-3-1 v. 24.2.2011 I 318 (GBankDAPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR332200017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 08b9ac0bb0eda64b66baf50d1f47d94550d36f9fd13a944a77ca583338932d89

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