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GBankDVDV

§ 12Dauer und Gliederung des Studiums, Studienplan

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank

(1) Das Studium dauert in der Regel drei Jahre. Es umfasst Fachstudien an der Hochschule von insgesamt 22 Monaten Dauer, Praxisstudien von insgesamt zwölf Monaten Dauer und die Bachelorthesis.
(2) Das Studium gliedert sich in folgende Studienabschnitte:
1.
Grundstudium,
2.
Praxisstudium 1,
3.
Aufbaustudium,
4.
Praxisstudium 2,
5.
Vertiefungsstudium 1,
6.
Praxisstudium 3,
7.
Vertiefungsstudium 2,
8.
Bachelorthesis,
9.
Praxisstudium 4.
Höchstens ein Monat des Praxisstudiums 1 kann dem Grundstudium zeitlich vorgelagert werden.
(3) Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erwerben die Studierenden 180 Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen.
(4) Näheres, insbesondere die Untergliederung der Studienabschnitte in Pflicht- und Wahlmodule sowie die Verteilung der Leistungspunkte auf die Module, regelt der Studienplan.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 V vom 12.8.2025 I Nr. 199

Sonst: Ersetzt V 2030-8-3-1 v. 24.2.2011 I 318 (GBankDAPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR332200017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 08b9ac0bb0eda64b66baf50d1f47d94550d36f9fd13a944a77ca583338932d89

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