GastroAusbV
§ 41Prüfungsbereich „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“
- 1.
- organisatorische und konzeptionelle Strukturen von systemgastronomischen Unternehmen zu erläutern und zu bewerten,
- 2.
- den Personalbedarf zu ermitteln und Personalbeschaffungswege zu unterscheiden und zu bewerten,
- 3.
- Vorgänge in Verbindung mit der Aufnahme oder Beendigung von Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen unter Einhaltung der rechtlichen Regelungen zu bearbeiten,
- 4.
- den Personaleinsatz unter Einhaltung der rechtlichen Regelungen zu planen,
- 5.
- Anforderungen an die Verwaltung von Personaldaten unter Beachtung der rechtlichen Regelungen aufzuzeigen,
- 6.
- Trainings- oder Personalentwicklungsmaßnahmen bedarfsgerecht umzusetzen,
- 7.
- Lagerkennzahlen zu ermitteln und auszuwerten,
- 8.
- den Warenbedarf zu ermitteln, Angebote unter Berücksichtigung von Preisen, Qualitäten und Konditionen zu vergleichen und auszuwählen sowie die Bestellung vorzubereiten,
- 9.
- die Logistikkette zu erläutern, Störungen des Bestell- und Lieferprozesses oder Abweichungen von den Qualitätsstandards zu bewerten und Maßnahmen vorzuschlagen,
- 10.
- Preise und Kosten zu kalkulieren sowie
- 11.
- die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu ermitteln und zu analysieren und Maßnahmen zur Steigerung des unternehmerischen Erfolges abzuleiten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR034900022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0e17b6ae568c89bcc35b57fd15d8a4d0bab86ec887202462e5c0733cfd5c2506