GastroAusbV
§ 44Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- 1.
„Produktion und Service“ mit 25 Prozent, - 2.
„Gasterlebnis, Verkaufsförderung,
Marketing und Warenlagerung“mit 20 Prozent, - 3.
„Personal- und Warenwirtschaft
sowie Steuerung und Kontrolle
in der Systemgastronomie“mit 20 Prozent, - 4.
„Betriebliche Abläufe
in der Systemgastronomie“mit 25 Prozent sowie - 5.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit 10 Prozent.
- 1.
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- 2.
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- 3.
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- 4.
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR034900022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0e17b6ae568c89bcc35b57fd15d8a4d0bab86ec887202462e5c0733cfd5c2506