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GastroAusbV

§ 39Prüfungsbereiche des Teiles 2

Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“,
2.
„Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“,
3.
„Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR034900022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0e17b6ae568c89bcc35b57fd15d8a4d0bab86ec887202462e5c0733cfd5c2506

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