GasHDrLtgV
§ 12Voraussetzungen für die Anerkennung von Sachverständigen
Verordnung über Gashochdruckleitungen
- 1.
- der erfolgreiche Abschluss eines einschlägigen technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule,
- 2.
- die konkrete fachliche Qualifikation für die vorzunehmenden technischen Prüfungen, insbesondere die Kenntnisse des Stands der Technik, des technischen Regelwerks und der einschlägigen Rechtsvorschriften,
- 3.
- Zugriff auf alle Prüfmittel, die für die Durchführung der Überprüfungen notwendig sind; sofern der Sachverständige nicht über eigene Mittel verfügt, sondern sich der des Auftraggebers oder Dritter bedient, genügt es, dass der Sachverständige in der Lage ist, die Prüfmittel und den Prüfaufbau auf ihre Eignung und Konformität mit den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln zu überprüfen,
- 4.
- dass die Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig vom Auftraggeber und von Dritten, insbesondere von Personen, die an der Planung oder Errichtung, dem Vertrieb, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Gashochdruckleitungen beteiligt oder in anderer Weise von den Ergebnissen der Prüfung oder Bescheinigung abhängig sind, ausgeübt wird; der Sachverständige darf keine Aufgaben übernehmen, deren Erledigung berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit entstehen lassen könnten,
- 5.
- dass die antragstellende Person auf Grund ihrer persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten sowie ihres Verhaltens zuverlässig ist, das heißt die Gewähr für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben bietet.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ § 12: Zum amtlichen Hinweis des Normgebers auf Umsetzung EG-Recht vgl.
Fußnote zu § 11 +++)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 24 G v. 13.5.2019 I 706
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR092800011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 173a6af3c44e9e6f67d4e8c4dff15a23fc1edbb8fa0cee2f02ff0fa52e59a0f2