GartMstrV
§ 1aZulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Gärtner/Gärtnerin
- 1.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- 2.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- 3.
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 21.5.2014 I 548
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR204600997
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d25a0d2b13c4a0f769562cf9fe3c12e02d44ae5e2703a5e7609ed6619967b33b