GartMstrV
§ 3Prüfungsanforderungen im Teil "Produktion, Dienstleistung und Vermarktung"
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Gärtner/Gärtnerin
- 1.
- In der Fachrichtung Baumschule:
- a)
- Produktions-, Sortiments- und Anbauplanung unter Berücksichtigung betrieblicher Erzeugungs- und Vermarktungsmöglichkeiten,
- b)
- Planung und Auswahl von Kultur- und Arbeitsverfahren,
- c)
- Durchführung der Produktion; Maßnahmen der Qualitätssicherung,
- d)
- Wechselbeziehungen zwischen Betrieb und Umwelt; umweltgerechte Maßnahmen bei Beschaffung, Produktion, Vermarktung und Entsorgung; Bodenschutz,
- e)
- Organisation der Arbeit sowie des Arbeitskräfte- und Maschineneinsatzes; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
- f)
- Aufbereitung; Versand; Vermarktung,
- g)
- Pflanzenverwendung,
- h)
- rechtliche Bestimmungen für Produktion, Umweltschutz und Vermarktung,
- i)
- Preiskalkulation; ökonomische Kontrolle und Beurteilung der Produktionsverfahren;
- 2.
- in der Fachrichtung Friedhofsgärtnerei:
- a)
- Planung von friedhofsgärtnerischen Dienstleistungen und der Produktion unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedingungen,
- b)
- Gestaltung, Anlage und Pflege von Grabstätten und Beachtung der einschlägigen Richtlinien,
- c)
- Gestaltung von Trauerbinderei und Dekorationen,
- d)
- Pflanzenverwendung,
- e)
- Planung und Auswahl von Kultur- und Arbeitsverfahren; Durchführung der Produktion,
- f)
- Wechselbeziehungen zwischen Betrieb und Umwelt; umweltgerechte Maßnahmen bei Beschaffung, Produktion, Dienstleistung, Vermarktung und Entsorgung,
- g)
- Organisation der Arbeit sowie des Arbeitskräfte- und Maschineneinsatzes; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
- h)
- Kundenberatung und Verkauf,
- i)
- rechtliche Bestimmungen, einschließlich Friedhofssatzungen und -ordnungen,
- k)
- Preiskalkulation; ökonomische Kontrolle und Beurteilung;
- 3.
- in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau:
- a)
- Auftragsbeschaffung; Ausschreibung und Kalkulation,
- b)
- Planung und Vorbereitung von Bauleistungen und Pflegemaßnahmen, insbesondere Arbeitskräfte- und Maschineneinsatz; Bauzeitenplan; Massenliste; Pflanzplan,
- c)
- Abwicklung von Neuanlagen und Pflegeaufträgen, insbesondere Erdarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Wege- und Mauerbau, vegetationstechnische Arbeiten,
- d)
- Pflanzenverwendung; Lebensbereiche; Kultur- und Wildpflanzen; Ansprüche der Pflanzen an die Wachstumsfaktoren und deren Beeinflussung,
- e)
- Bauüberwachung; Aufmaß; Abrechnung; Nachkalkulation,
- f)
- Wechselbeziehungen zwischen Betrieb und Umwelt; umweltgerechte Maßnahmen bei der Beschaffung von Betriebsmitteln, der Durchführung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten und der Entsorgung; Bodenschutz,
- g)
- Organisation der Arbeit sowie des Arbeitskräfte- und Maschineneinsatzes; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
- h)
- rechtliche Bestimmungen, einschließlich der Verdingungsordnung für Bauleistungen, der Fachnormen und sonstiger anerkannter Regeln der Technik;
- 4.
- in der Fachrichtung Gemüsebau:
- a)
- Sortiments- und Anbauplanung unter Berücksichtigung betrieblicher Erzeugungs- und Vermarktungsmöglichkeiten,
- b)
- Planung und Auswahl von Produktions- und Arbeitsverfahren,
- c)
- Durchführung der Produktion; Maßnahmen der Qualitätssicherung,
- d)
- Wechselbeziehungen zwischen Betrieb und Umwelt; umweltgerechte Maßnahmen bei Beschaffung, Produktion, Vermarktung und Entsorgung; Bodenschutz,
- e)
- Organisation der Arbeit sowie des Arbeitskräfte- und Maschineneinsatzes; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
- f)
- Aufbereitung; Sortierung; Vermarktung,
- g)
- rechtliche Bestimmungen für Produktion, Umweltschutz und Vermarktung,
- h)
- Preiskalkulation; ökonomische Kontrolle und Beurteilung der Produktionsverfahren;
- 5.
- in der Fachrichtung Obstbau:
- a)
- Sortiments- und Anbauplanung unter Berücksichtigung betrieblicher Erzeugungs- und Vermarktungsmöglichkeiten,
- b)
- Planung und Auswahl von Produktions- und Arbeitsverfahren,
- c)
- Durchführung der Produktion; Maßnahmen der Qualitätssicherung,
- d)
- Wechselbeziehungen zwischen Betrieb und Umwelt; umweltgerechte Maßnahmen bei Beschaffung, Produktion, Vermarktung und Entsorgung; Bodenschutz,
- e)
- Organisation der Arbeit sowie des Arbeitskräfte- und Maschineneinsatzes; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
- f)
- Aufbereitung; Sortierung; Vermarktung,
- g)
- rechtliche Bestimmungen für Produktion, Umweltschutz und Vermarktung,
- h)
- Preiskalkulation; ökonomische Kontrolle und Beurteilung der Produktionsverfahren;
- 6.
- in der Fachrichtung Staudengärtnerei:
- a)
- Produktions-, Sortiments- und Anbauplanung unter Berücksichtigung betrieblicher Erzeugungs- und Vermarktungsmöglichkeiten,
- b)
- Planung und Auswahl von Kultur- und Arbeitsverfahren,
- c)
- Durchführung der Produktion; Maßnahmen der Qualitätssicherung,
- d)
- Wechselbeziehungen zwischen Betrieb und Umwelt; umweltgerechte Maßnahmen bei Beschaffung, Produktion, Vermarktung und Entsorgung,
- e)
- Organisation der Arbeit sowie des Arbeitskräfte- und Maschineneinsatzes; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
- f)
- Aufbereitung; Vermarktung,
- g)
- Pflanzenverwendung; Lebensbereiche,
- h)
- rechtliche Bestimmungen für Produktion, Umweltschutz und Vermarktung,
- i)
- Preiskalkulation; ökonomische Kontrolle und Beurteilung der Produktionsverfahren;
- 7.
- in der Fachrichtung Zierpflanzenbau:
- a)
- Produktions-, Sortiments- und Anbauplanung unter Berücksichtigung betrieblicher Erzeugungs- und Vermarktungsmöglichkeiten,
- b)
- Planung und Auswahl von Kultur- und Arbeitsverfahren,
- c)
- Durchführung der Produktion; Maßnahmen der Qualitätssicherung,
- d)
- Wechselbeziehungen zwischen Betrieb und Umwelt; umweltgerechte Maßnahmen bei Beschaffung, Produktion, Vermarktung und Entsorgung,
- e)
- Organisation der Arbeit sowie des Arbeitskräfte- und Maschineneinsatzes; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
- f)
- Aufbereitung; Vermarktung,
- g)
- Pflanzenverwendung,
- h)
- rechtliche Bestimmungen für Produktion, Umweltschutz und Vermarktung,
- i)
- Preiskalkulation; ökonomische Kontrolle und Beurteilung der Produktionsverfahren.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 21.5.2014 I 548
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR204600997
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d25a0d2b13c4a0f769562cf9fe3c12e02d44ae5e2703a5e7609ed6619967b33b