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Anlage 1(zu § 3 Abs. 2) Bei Antrag auf Erteilung der Allgemeinen Bauartgenehmigung einzureichende Muster und Unterlagen
Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung
| Teileart | Anzahl der Muster Bemerkungen | Unterlagen |
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| Je vierfach
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| Angaben über das Anhänger-Gesamtgewicht, für das die Bremse zugelassen werden soll, ferner folgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung:
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| Angaben über die Typbezeichnung der zu prüfenden Einrichtung und über die zulässigen Gesamtgewichte der Fahrzeuge, die durch die Einrichtungen miteinander verbunden werden sollen, sowie Angabe des D-Wertes und ggf. des zulässigen Gesamtgewichts des Starrdeichselanhängers, bzw. des V-Wertes, der statischen Stütz- bzw. Sattellast und der vorgesehenen Fahrgeschwindigkeit (Betriebsvorschrift), ferner folgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung:
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| Zeichnungen in dreifacher Ausfertigung über die Vorder- und Seitenansicht im Maßstab 2 zu 1. | |
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| Zeichnung(en) in dreifacher Ausfertigung einschließlich Schnittdarstellung und Vorderansicht der Abschlußscheibe. | |
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| jeweils 2 Muster | Unterlagen jeweils in dreifacher Ausfertigung (Erläuterungen, Zeichnungen, Ein- oder Anbauanweisungen für die Verbraucher), aus denen eindeutig hervorgeht, in welcher Lage die Fahrzeugteile am Fahrzeug angebracht werden sollen (Abstand und Ausrichtung zur Fahrzeuglängsmittelebene und zur Fahrbahnoberfläche). |
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| Unterlagen jeweils in dreifacher Ausfertigung (Erläuterungen, Zeichnungen, Ein- oder Anbauanweisungen für die Verbraucher), aus denen eindeutig hervorgeht, in welcher Lage die Fahrzeugteile am Fahrzeug angebracht werden sollen (Abstand und Ausrichtung zur Fahrzeuglängsmittelebene und zur Fahrbahnoberfläche). |
| Zeichnung(en) in dreifacher Ausfertigung. | |
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| Zeichnung(en) in dreifacher Ausfertigung, aus der die Lage der Leuchte(n) zum Kennzeichen eindeutig hervorgeht; das Muster der zu prüfenden Beleuchtungseinrichtung muß mit dem Muster des zu beleuchtenden Kennzeichens fest verbunden sein. |
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| Folgende Unterlagen in je dreifacher Ausfertigung:
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| Zeichnung(en) in dreifacher Ausfertigung. |
| Zeichnung(en) in dreifacher Ausfertigung. | |
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| Zeichnung(en) und Beschreibung der Wirkungsweise in dreifacher Ausfertigung. |
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| Muster, Zeichnungen und Beschreibungen sind nach der von der Prüfstelle angewandten Vorschrift und den darin festgelegten Bestimmungen über den Antrag beizufügen. | |
| Muster, Zeichnungen und Beschreibungen sind nach der von der Prüfstelle angewandten Vorschrift und den darin enthaltenen Bestimmungen über den Antrag beizufügen. | |
| 2 Muster | Zeichnung(en) und Beschreibung der Wirkungsweise in zweifacher Ausfertigung. |
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 171 G v. 29.3.2017 I 626
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR214200998
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1e98307600898c08e23aa853934e7ee48e7794348b92571b8f9b8afd340f4c1a
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (22)
Auswahl: 20 von 22 nachgewiesenen Verweisen.
- § 10 FZVBesondere Kennzeichen
„… er erforderlichen Anzahl (mindestens zwei). 10. Beleuchtungseinrichtungen für amtliche Kennzeichen (§ 10 Abs. 6 Satz 2 FZV) Beleuchtungseinrichtungen für transparente amtliche Kennzeichen (§ 10 FZV) 2 Muster Zeichnung(en) in dreifacher Ausfer …“
- § 22 StVOLadung
„… , § 51a Abs. 1, § 53 Abs. 4, 6 und 7, § 53b Abs. 1 und 2, § 66a Abs. 4, § 67 Abs. 3, 4 und 6 StVZO, § 22 Abs. 4 StVO) 10 Muster Unterlagen jeweils in dreifacher Ausfertigung (Erläuterungen, Zeichnungen, Ein- oder Anbauanweisungen für di …“
- § 35a StVZOSitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder, Rollstuhlnutzer und Rollstühle
„… ter des zu beleuchtenden Kennzeichens fest verbunden sein. 11. Sicherheitsgurte in Kraftfahrzeugen (§ 35a Abs. 4 StVZO) Muster, Zeichnungen und Beschreibungen sind nach der von der Prüfstelle anzuwendenden Vorschrift und den darin enthalt …“
- § 35c StVZOHeizung und Lüftung
„… dstelle: BGBl. I 1998, 2146 - 2152) Teileart Anzahl der Muster Bemerkungen Unterlagen 1. Heizungen (§ 35c StVZO) 2 Muster; die Prüfstelle kann zusätzliche Muster zur Prüfung anfordern. Je vierfach 1. ein Nachweis darüber, daß die D …“
- § 36 StVZOBereifung und Laufflächen
„… ng(en) und Beschreibung der Wirkungsweise in dreifacher Ausfertigung. 16. (weggefallen) 17. Reifen (§ 36 Abs. 1a StVZO) Muster, Zeichnungen und Beschreibungen sind nach der von der Prüfstelle angewandten Vorschrift und den darin festgeleg …“
- § 37 StVZOGleitschutzeinrichtungen und Schneeketten
„… ft und den darin enthaltenen Bestimmungen über den Antrag beizufügen. 12. Gleitschutzeinrichtungen (§ 37 Abs. 1 StVZO) 2 Muster; die Prüfstelle kann zusätzliche Muster zur Prüfung anfordern. Folgende Unterlagen in je dreifacher Ausfertig …“
- § 40 StVZOScheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben
„… bauanleitung. 2. Sicherheitsglas einschließlich Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Fahrzeugen (§ 40 Abs. 1 StVZO) 2.1 Einscheiben-Sicherheitsglas (Windschutzscheiben) 18 plane Scheiben 1.100 mm x 500 mm, 12 zylindrisch gebogene Wind …“
- § 41 StVZOBremsen und Unterlegkeile
„… mm x 570 mm, 6 Proben 1.200 mm x 600 mm. 3. Auflaufbremsen, ausgenommen Übertragungseinrichtungen (§ 41 Abs. 10 StVZO) 1 Muster; die Prüfstelle kann zusätzliche Muster zur Prüfung anfordern. Die Muster müssen der Serie entsprechen; sie s …“
- § 43 StVZOEinrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
„… ch sind, Angabe des vorgesehenen Reifenhalbmessers. 4. Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 Abs. 1 StVZO) 1 Muster; die Prüfstelle kann zusätzliche Muster zur Prüfung anfordern. Die Muster müssen der Serie entsprechen; sie s …“
- § 50 StVZOScheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
„… licht 5 Muster 6. Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht (§ 50 StVZO) Fahrradscheinwerfer (§ 67 Abs. 3 und 11 StVZO) Zeichnung(en) in dreifacher Ausfertigung einschließlich Schnittdarstell …“
- § 51 StVZOBegrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
„… bstand und Ausrichtung zur Fahrzeuglängsmittelebene und zur Fahrbahnoberfläche). Spurhalteleuchten (§ 51 Abs. 4 StVZO) Seitenmarkierungsleuchten (§ 51a Abs. 6 StVZO) Parkleuchten (§ 51c StVZO Abs. 1 bis 4) Umrißleuchten (§ 51b StVZO) Neb …“
- § 51a StVZOSeitliche Kenntlichmachung
„… ebene und zur Fahrbahnoberfläche). Spurhalteleuchten (§ 51 Abs. 4 StVZO) Seitenmarkierungsleuchten (§ 51a Abs. 6 StVZO) Parkleuchten (§ 51c StVZO Abs. 1 bis 4) Umrißleuchten (§ 51b StVZO) Nebelscheinwerfer (§ 52 Abs. 1 StVZO) Kennleuchten …“
- § 51b StVZOUmrissleuchten
„… itenmarkierungsleuchten (§ 51a Abs. 6 StVZO) Parkleuchten (§ 51c StVZO Abs. 1 bis 4) Umrißleuchten (§ 51b StVZO) Nebelscheinwerfer (§ 52 Abs. 1 StVZO) Kennleuchten für blaues, rotes und gelbes Blinklicht (§ 52 Abs. 3, 3a und 4 StVZ …“
- § 51c StVZOParkleuchten, Park-Warntafeln
„… Spurhalteleuchten (§ 51 Abs. 4 StVZO) Seitenmarkierungsleuchten (§ 51a Abs. 6 StVZO) Parkleuchten (§ 51c StVZO Abs. 1 bis 4) Umrißleuchten (§ 51b StVZO) Nebelscheinwerfer (§ 52 Abs. 1 StVZO) Kennleuchten für blaues, rotes und gelb …“
- § 52 StVZOZusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
„… bs. 6 StVZO) Parkleuchten (§ 51c StVZO Abs. 1 bis 4) Umrißleuchten (§ 51b StVZO) Nebelscheinwerfer (§ 52 Abs. 1 StVZO) Kennleuchten für blaues, rotes und gelbes Blinklicht (§ 52 Abs. 3, 3a und 4 StVZO) Rückfahrscheinwerfer (§ 52a StVZO) …“
- § 52a StVZORückfahrscheinwerfer
„… euchten für blaues, rotes und gelbes Blinklicht (§ 52 Abs. 3, 3a und 4 StVZO) Rückfahrscheinwerfer (§ 52a StVZO) Schlußleuchten (§ 53 Abs. 1 und 6, § 53b Abs. 1 und 2, § 67 Abs. 4, 5 und 11 StVZO) Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2 StVZO) …“
- § 53 StVZOSchlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
„… Schlußleuchten (§ 53 Abs. 1 und 6, § 53b Abs. 1 und 2, § 67 Abs. 4, 5 und 11 StVZO) Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2 StVZO) Nebelschlußleuchten (§ 53d StVZO) Fahrtrichtungsanzeiger und Blinkleuchten (§ 53b Abs. 5 und § 54 StVZO) Leuchten zur …“
- § 53b StVZOAusrüstung und Kenntlichmachung von Anbaugeräten und Hubladebühnen
„… t kann erforderlichenfalls zusätzliche Muster anfordern. 7. Begrenzungsleuchten (§ 51 Abs. 1 und 2, § 53b Abs. 1 StVZO) jeweils 2 Muster Unterlagen jeweils in dreifacher Ausfertigung (Erläuterungen, Zeichnungen, Ein- oder Anbauanweisungen …“
- § 53d StVZONebelschlussleuchten
„… b Abs. 1 und 2, § 67 Abs. 4, 5 und 11 StVZO) Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2 StVZO) Nebelschlußleuchten (§ 53d StVZO) Fahrtrichtungsanzeiger und Blinkleuchten (§ 53b Abs. 5 und § 54 StVZO) Leuchten zur Sicherung hinausragender Ladung (§ …“
- § 54 StVZOFahrtrichtungsanzeiger
„… StVZO) Nebelschlußleuchten (§ 53d StVZO) Fahrtrichtungsanzeiger und Blinkleuchten (§ 53b Abs. 5 und § 54 StVZO) Leuchten zur Sicherung hinausragender Ladung (§ 22 Abs. 4 und 5 der StVO) 8. Rückstrahler (§ 51 Abs. 2, § 51a Abs. 1, …“