StVZO
§ 40Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.6.2024 I Nr. 191
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR067910012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d3a63ddd978776d87dc25c519481d1f8b13089730864681ce8aee2db0c91037a
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage 1 FzTV(zu § 3 Abs. 2) Bei Antrag auf Erteilung der Allgemeinen Bauartgenehmigung einzureichende Muster und Unterlagen
„… bauanleitung. 2. Sicherheitsglas einschließlich Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Fahrzeugen (§ 40 Abs. 1 StVZO) 2.1 Einscheiben-Sicherheitsglas (Windschutzscheiben) 18 plane Scheiben 1.100 mm x 500 mm, 12 zylindrisch gebogene Wind …“