FPStatG
§ 7Versorgungsempfänger- und Altersgeldstatistik
Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst
- 1.
- Geburtsmonat und -jahr,
- 2.
- Geschlecht, Familienstand,
- 3.
- Art des früheren Dienstverhältnisses,
- 4.
- Rechtsgrundlage der Versorgung oder des Altersgeldes,
- 5.
- Art des Versorgungs- oder Altersgeldanspruchs,
- 6.
- Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe,
- 7.
- Wohnort nach dem jeweiligen Schlüssel im Gemeindeverzeichnis oder der Gemeindename mit Postleitzahl der Wohnanschrift, bei einem Ort im Ausland die Angabe hierzu,
- 8.
- Ruhegehalts- oder Altersgeldsatz,
- 9.
- Bestandsveränderungen im Vorjahr, Grund für den Eintritt des Versorgungsfalls einschließlich der Zahlungsaufnahme des Alters- und Hinterbliebenenaltersgeldes, letzter Aufgabenbereich,
- 10.
- Bruttoversorgungsbezüge, Bruttoaltersgeld und Bruttohinterbliebenenaltersgeld des Vorjahres,
- 11.
- Bruttoversorgungsbezüge, Bruttoaltersgeld und Bruttohinterbliebenenaltersgeld im Berichtsmonat, gegliedert nach Bezügebestandteilen,
- 12.
- Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand oder Altersgeldabschlag bei vorzeitigem Bezug von Altersgeld,
- 13.
- bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 auch nach dem Einzelplan.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 22.2.2006 I 438;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.11.2024 I Nr. 377
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR021190992
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d97d7be302d221f776cef8190153e482e16112088cbd3ac90dd55844e4a6cff3