FPStatG
§ 4Statistik des Steueraufkommens, der Hebesätze und der Umlagen
Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst
- 1.
- bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 folgende Erhebungsmerkmale:
- a)
- jährlichden Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer und die Gewerbesteuerumlage nach dem Ergebnis der Schlussabrechnung;
- b)
- monatlichdas Aufkommen aus Steuern nach Steuerarten und Zöllen;
- 2.
- bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 folgende Erhebungsmerkmale:
- a)
- jährlichdie Hebesätze der Realsteuern nach der Festlegung in der Haushaltssatzung, die bis zum 30. Juni beschlossenen Änderungen der Hebesätze sowie die Umlagesätze der allgemeinen Umlagen und der Sonderumlagen;
- b)
- vierteljährlichdas Aufkommen aus Steuern nach Steuerarten.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 22.2.2006 I 438;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.11.2024 I Nr. 377
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR021190992
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d97d7be302d221f776cef8190153e482e16112088cbd3ac90dd55844e4a6cff3