FoVG
Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussvorschriften
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 414 V v. 31.8.2015 I 1474
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR165800002
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d1f4265f4198dd805e7bcf06923e21dd28c7a503a6ad3733450356f8bff82446