Zum Gesetzesinhalt

ForumRG

§ 3Unterstützung durch Einrichtungen des Bundes

Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“

Bei der Erfüllung ihres Stiftungszwecks wird die Stiftung durch Einrichtungen des Bundes, insbesondere durch das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, das Deutsche Historische Museum und das Bundesarchiv, unterstützt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR073100019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): acb708122a78593e3272b6bd44e925c1cb85f96841933b6208cc47a941614980

XML-Quelle beim Herausgeber