FluthilfeMedErl 2022
Art 3Verleihung und Trageweise
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- die Bundesministerin des Innern und für Heimat an haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes, Angehörige der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie an Dritte, die mit dem Technischen Hilfswerk, der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zusammengearbeitet haben,
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- die Bundesministerin der Verteidigung an Angehörige der Bundeswehr, an Angehörige ausländischer Streitkräfte sowie an Dritte, die mit der Bundeswehr und den ausländischen Streitkräften zusammengearbeitet haben,
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- der Bundesminister für Digitales und Verkehr an Angehörige des Bundesamtes für Güterverkehr, der Bundesanstalt für Gewässerkunde und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie an Dritte, die mit den vorgenannten Behörden zusammengearbeitet haben.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR149500022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d2ef8f12849facb1598437ffffef3b60b0de99fc5c93fb161dc1de1d9d2f6ff0