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FluthilfeMedErl 2022

Art 1Stiftung

Gemeinsamer Erlass der Bundesministerin des Innern und für Heimat, der Bundesministerin der Verteidigung und des Bundesministers für Digitales und Verkehr über die Stiftung der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“

Als Dank und in Anerkennung für besonders aufopferungsvolle Hilfe bei der Rettung von Menschenleben, Abwehr von Gefahren und der Beseitigung von Schäden anlässlich der Hochwasserereignisse im Juli 2021 in der Bundesrepublik Deutschland stiften die Bundesministerin des Innern und für Heimat, die Bundesministerin der Verteidigung und der Bundesminister für Digitales und Verkehr für haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes, Angehörige der Bundespolizei, der Bundeswehr, des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, des Bundesamtes für Güterverkehr, der Bundesanstalt für Gewässerkunde und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie für Dritte aufgrund ihrer besonderen Verdienste in der Zusammenarbeit mit den Bundeskräften die
Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR149500022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d2ef8f12849facb1598437ffffef3b60b0de99fc5c93fb161dc1de1d9d2f6ff0

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