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FluthilfeMedErl 2022

Art 5Verfahren

Gemeinsamer Erlass der Bundesministerin des Innern und für Heimat, der Bundesministerin der Verteidigung und des Bundesministers für Digitales und Verkehr über die Stiftung der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“

(1) Die Verleihungsvorschläge sind dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, dem Bundesministerium der Verteidigung (Referat P I 2 für Dritte, dem Leitungsstab Protokoll für Angehörige ausländischer Streitkräfte auf dem Dienstweg) oder dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit Angaben zu
1.
Amtsbezeichnung/Dienstgrad,
2.
Name/Vorname (gegebenenfalls akademischer Grad/Titel mit Fachrichtung),
3.
Geburtsdatum/Personenkennziffer,
4.
Dienststelle/Einheit (gegebenenfalls Wohnanschrift)
in Listenform bis spätestens 30. Juli 2023 zuzuleiten. Die Verleihungsvorschläge für Angehörige der Bundeswehr sind über das Anforderungstool Orden und Ehrenzeichen der Bundeswehr im Personalwirtschaftssystem zu stellen. Alle Vorgänge zur Verleihung des Ehrenzeichens sind vertraulich zu behandeln.
(2) Die Verleihung wird nach Maßgabe der Listen gemäß Absatz 1 durch jeweiligen Erlass der Bundesministerin des Innern und für Heimat, der Bundesministerin der Verteidigung oder des Bundesministers für Digitales und Verkehr vollzogen.
(3) Die Namen der Ausgezeichneten werden den Vorschlagsberechtigten unter Beifügung der Ehrenzeichen und der Verleihungsurkunden mitgeteilt. Diese veranlassen die Aushändigung der Auszeichnung in würdiger Form.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR149500022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d2ef8f12849facb1598437ffffef3b60b0de99fc5c93fb161dc1de1d9d2f6ff0

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