EUTBV
§ 8Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses
Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
- 1.
- der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist,
- 2.
- sozialversicherungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Pflichten verletzt,
- 3.
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Antragstellers infrage gestellt wird oder
- 4.
- beim Antragsteller mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteht.
- 1.
- ein behinderungsübergreifendes Beratungsangebot vorzuhalten,
- 2.
- die Niedrigschwelligkeit des Beratungsangebotes in seiner inhaltlichen, räumlichen, sozialen und zeitlichen Dimension zu gewährleisten und
- 3.
- die Unabhängigkeit der Beraterinnen und Berater sicherzustellen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 1.9.2026 I Nr. 247
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR179600021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5509f13a9b595bc4654e8139e1e2320a47bf579501e124dfcecd2ccdd5ca9788