(1) Die Frist für Notifizierungen der Erzeugerorganisationen und der Nichtmitglieder nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 585/2011 und nach § 2 beträgt jeweils 48 Stunden vor Durchführung der jeweiligen Maßnahme, sofern es sich nicht um Sachverhalte handelt, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung liegen. Marktrücknahmen, Ernten vor der Reifung und Nichternten, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung durchgeführt worden sind, sind der Landesstelle unverzüglich mitzuteilen; dabei sind die Flächen eindeutig zu bezeichnen und im Fall der Marktrücknahme anzugeben, an welchem Ort sich die betroffenen Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Mitteilung befinden.
(2) Die für die Marktrücknahme vorgesehenen Erzeugnisse müssen an dem in der Notifizierung oder der Mitteilung nach Absatz 1 Satz 2 genannten Ort verbleiben, bis die Kontrolle durch die Landesstelle erfolgt ist.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 5 V v. 7.12.2011 I 2630
Sonst: Die V tritt gem. § 12 Satz 2 mit Ablauf des 23. Dezember 2011 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. § 12 Satz 2 aufgeh. durch Art. 5 V v. 7.12.2011; dadurch ist die Geltung dieser V über den 23.12.2011 hinaus verlängert worden.
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.