Europäische Union

Beschluss des Rates vom 16. November 2009 über die Unterzeichnung und den Abschluss eines Freiwilligen Partnerabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ghana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Gemeinschaft

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Quellenkennung: 32010D0151. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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adungen zuständig sein. Die TIDD wird sich auf Informationen der TVD stützen, die bestätigen, dass die Holzladungen den geltenden Legalitätsbestimmungen entsprechen. Die genauen Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren werden während der Pilotphase entwickelt werden und auf den bereits bestehenden Verfahren der TIDD aufbauen. Das System wird die TIDD in die Lage versetzen, auf der Grundlage der Legalitätsdefinition ladungsbezogene Genehmigungen für die Ausfuhr von Holzprodukten zu erteilen. Der Datenabgleich entlang der Lieferkette wird in Tabelle 1 und die Prüfverfahren werden in Tabelle 2 dargelegt. Die TIDD wird folgende Kontrollen durchführen und dabei jeweils einen Datenabgleich vornehmen: Prüfung von Unterlagen wie u. a. Produktionsmeldungen und Genehmigungen; Vor-Ort-Kontrollen, um die Übereinstimmung mit den aufgezeichneten Daten sicherzustellen; Verfolgung der Stämme und Holzprodukte entlang der Lieferkette vom Einschlag bis zur Ausfuhr; Prüfung von Gebührenzahlungen und sonstigen Zahlungen; Stichprobenkontrollen in den Einschlagsgebieten, von Lkw-Ladungen und in den Verarbeitungsbetrieben. Diese Kontrollen werden in Verbindung mit der Überprüfung durch die TVD die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen ermöglichen. Die Verfahren werden im Rahmen der Pilotphase weiterentwickelt werden. Die FLEGT-Genehmigungsstelle wird Zugang zu den Ergebnissen des an den verschiedenen Kontrollpunkten vorgenommenen Datenabgleichs haben. Die von ihr erteilten Genehmigungen werden auf Stichprobenbasis von der TVD geprüft werden, um sicherzustellen, dass alle für den Export bestimmten Holzprodukte den Legalitätsanforderungen im Hinblick auf Ernte, Beförderung, Verarbeitung und Handel genügen und dass das Holzunternehmen seinen finanziellen und steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. 5.   Validierungsabteilung für Holz und Holzprodukte (TVD) 1.   Einleitung Bei der Anwendung des LAS kommt es entscheidend darauf an, dass die Grundsätze der Unabhängigkeit, Transparenz und Glaubwürdigkeit geachtet werden. Zu diesem Zweck wird eine Validierungsabteilung für Holz und Holzprodukte (Timber Validation Department — TVD) eingerichtet werden und folgende Aufgaben wahrnehmen: i) Prüfung der Tätigkeit der Forstakteure. Dabei wird sie den Status der Durchführung der Regulierungsaufgabe überprüfen wie sie in den rechtlichen Bestimmungen und in der Legalitätsdefinition festgelegt ist. Die TVD wird dabei die in Tabelle Nr. 2 dargelegten Überprüfungsverfahren als Prüfungsrahmen für die Erfüllung ihrer Prüfungsaufgaben anwenden. ii) Abgleich von Datensätzen, die entlang der Lieferkette erzeugt werden, um die Erteilung von LAS-gestützten Genehmigungen zu ermöglichen. Technische Hilfe wird angestrebt werden, um die Managementsysteme und Überprüfungsprotokolle der TVD zu entwickeln und damit eine Grundlage für die Glaubwürdigkeit des LAS zu schaffen. Dies wird auch als Grundlage für den Kapazitätsaufbau dienen. 2.   Aufbauorganisation und Personal Die TVD wird als eigenständige Abteilung innerhalb der zentralen Dienststellen der Forstkommission eingerichtet werden. Das Sekretariat des VPA wird den Kern der neuen TVD bilden, deren Leiter im Anschluss an ein Einstellungsverfahren mit Auswahlprüfung eingestellt wird. Um die Entstehung einer neuen Arbeitskultur zu fördern, wird die TVD einen Großteil des Personals während der Pilotphase einstellen. Ein ähnlicher Ansatz wird auch nach der Pilotphase, d. h. nachdem das System seine volle Funktionsfähigkeit erreicht hat, verfolgt werden. Die wichtigsten Stellen in der TVD werden mit Hochschulabsolventen mit fundierten Kenntnissen in den Bereichen IKT, Forstwirtschaft, Holztechnologie und Lieferkettenmanagement besetzt werden. Wichtige Aufgaben der TVD beinhalten, dem Ministerium für Land, Forsten und Bergbau (MLFM) über den Präsidenten der FC Berichte über Verstöße sowie Empfehlungen zur Verbesserung des LAS und des Regulierungsrahmens vorzulegen. Um die TVD mit den notwendigen Befugnissen auszustatten, wird das MLFM in der ersten Phase der Rechtsreform ein entsprechendes Rechtsinstrument schaffen. Um die fachliche Qualität des Personals langfristig zu sichern, wird der Leiter der TVD die Aufgabe haben, ein Weiterbildungsprogramm für das Personal der TVD zu entwickeln. Damit wird gewährleistet werden, dass die Fähigkeiten des Personals laufend auf den neuesten Stand gebracht werden und damit jederzeit den Anforderungen des Systems entsprechen. Um die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der TVD zu gewährleisten, wird ein Rat für die Validierung von Holz und Holzprodukten (Timber Validation Council — TVC) eingerichtet werden, der die Arbeit der TVD beaufsichtigt. Der Rat wird sicher stellen, dass die TVD ihre Aufgaben unabhängig und in transparenter Weise wahrnimmt. Er wird sich aus Vertretern u. a. folgender beteiligter Akteure zusammensetzen: i) Justiz ii) Ministerium für Land, Forstwirtschaft und Bergbau iii) Zoll iv) Polizei v) Zivilgesellschaft vi) Präsident der FC vii) Industrie viii) Leiter der TVD als Mitglied kraft seines Amtes. Den Vorsitz im Rat wird der Präsident der FC führen. Wenn der Gegenstand der Beratungen in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, werden auch andere Dienststellenleiter der FC zu den Sitzungen eingeladen werden. 3.   Beziehungen zu bereits bestehenden Einrichtungen Die Beziehungen der TVD zu den bereits bestehenden Abteilungen/Referaten der FC sind in den Ablaufschemen (Anlagen 1-10) grafisch dargelegt. Die bestehenden Abteilungen und Referate werden weiterhin ihre bisherigen Aufgaben wahrnehmen, während sich die TVD als unabhängige Prüfstelle dazu auf Distanz hält. Die TVD und der TVC werden über die Forstkommission dem MLFM Bericht erstatten. 4.   Finanzierung Die Regierung Ghanas wird sich um externe Hilfe bei der Einrichtung der TVD — u. a. bei deren technischer Ausgestaltung und bei der Deckung der mit deren Einrichtung und Kerntätigkeit verbundenen Investitionskosten — bemühen. Langfristig geht die Regierung davon aus, dass die von der Holzindustrie entrichteten Gebühren/Pachtgelder die Betriebskosten der TVD und die mit den amtlichen Kontrollen des Holzeinschlags verbunden Kosten decken werden. Das gesamte operative Budget der TVD wird folgende Ausgaben abdecken: — Einrichtung des Rückverfolgungssystems; — Beschaffung von technischer Hilfe über die benannte Überprüfungsstelle; — Logistik und Ausrüstung der TVD sowie den mit der Anwendung des LAS verbundenen Bedarf anderer Abteilungen; — Aus- und Weiterbildung des Personals der TVD sowie von Mitarbeitern der FC, die entscheidend zur Anwendung des Systems beitragen; — Unterstützung für Unternehmen in der Anfangsphase, damit sich diese auf die technischen Anforderungen des Systems (IT) vorbereiten können. 5.   Beschwerdeverfahren Beschwerden über die Arbeit der TVD (d. h. über das Ergebnis des Datenabgleichs und der Prüfverfahren, das die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen ermöglicht) werden vom TVC entgegengenommen. Das Beschwerdeverfahren soll Parteien, die sich benachteiligt fühlen, die Möglichkeit geben, Abhilfe anzustreben, und das öffentliche Vertrauen in das Prüfsystem stärken. Dazu wird der TVC ein Schiedsgremium einrichten, das von einem zum höchsten Richteramt befähigten Angehörigen eines Rechtsberufs geleitet wird. (1)  Dieser Vorschlag wurde im August 2008 von unabhängigen Sachverständigen bewertet. Dabei wurden einige Problembereiche festgestellt, die nach Meinung beider Seiten erst nach Inbetriebnahme des Systems behandelt werden sollten. Diese Problembereiche werden in der Konzeptions- und Pilotphase des LAS berücksichtigt werden. (2)  Die Forstkommission erteilt Lizenzen für die Bergung von Bäumen aus Gebieten, in denen Entwicklungsmaßnahmen wie Straßenbau, Siedlungsbau oder Ausweitung der landwirtschaftlichen Flächen durchgeführt werden; die Bedingungen für die Erteilung der Lizenz werden in dieser aufgeführt. Anlagen 1-10: WTS-Ablaufschemen Appendix I: Stock Enumeration — On-Reserve Appendix II: Tree Felling & Log Production Appendix III: Post Harvest Audit Appendix IV: Log Transport & Inspections Appendix V: Confiscated Timber Appendix VI: Log Imports Appendix VII: Log Arrival at Processing Plant Appendix VIII: Log Processing Appendix IX: Processed Wood Appendix X: Export of Processed Wood Bundles ABKÜRZUNGEN CEO Verwaltungsleiter CEPS Zollverwaltung CLC Bescheinigung über die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen CoC Lieferkette CoP Kaufbescheinigung DCE Leiter der Bezirksverwaltung DfID britisches Entwicklungshilfeministerium DFO Bezirksforstamt EU Europäische Union FC Forstkommission FLEGT Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstbereich FMP Waldbewirtschaftungsplans FMU Waldbewirtschaftungseinheit Form CO2 Formular CO2 Form CO3 Formular CO3 FR Waldreservat FSC   FSD Abteilung „Forstdienste“ GCNet   GFTN   GIS geografisches Informationssystem GPS globale Positionierungssystem GSBA Biodiversitätsgebiet von globaler Bedeutung HHC Handcomputer HQ Zentrale ICT Informations- und Kommunikationstechnologie ID Kennnummern für Informationssysteme ILMCC Bescheinigung über die Messung und Beförderung von eingeführten Stämmen IM unabhängige Überwachungsinstanz LAS Legalitätssicherungssystem LI Rechtsinstrument LIC Bescheinigung über die Holzkontrolle LIF Stamm-Informationsformular LMCC Bescheinigung über die Messung und Beförderung von Stämmen LSE Großunternehmen MoFEP Ministerium für Finanzen und Wirtschaftsplanung MLFM Ministerium für Land, Forsten und Bergbau NGO Nichtregierungsorganisation NTFP forstwirtschaftliche Erzeugnisse außer Holz) OASL für Stool Lands zuständige Verwaltung OFR außerhalb von Waldreservaten PC PC PEFC Programm zur Überprüfung der Zertifizierung von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen PLMCC Bescheinigung über die Messung und Beförderung von Stämmen aus Plantagen PPC Bescheinigung über die Plantagenproduktion PW verarbeitetes Holz RFID Gerät zur Identifizierung von Funkfrequenzen RFO Regionales Forstamt RMSC Zentralstelle für die Unterstützung der Ressourcenbewirtschaftung RS Waldinspektor SME kleine und mittlere Unternehmen SP Bergungslizenz SRA Analyse der Systemanforderungen TIDD Abteilung „Entwicklung der Holzindustrie“ TIF Baum-Informationsformular TO technischer Referent TREC Ausschuss für die Bewertung von Einschlagsrechten TSP vorübergehende Probefläche TUC Holznutzungsvertrag TUP Holznutzungslizenz TVD Abteilung für die Validierung von Holz und Holzprodukten VAT Mehrwertsteuer VIC Kontrollbescheinigung für Furnierholz VLC Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen VLTP Programm zur Überprüfung der Legalität der Holzproduktion VPA Freiwilliges Partnerschaftsabkommen WTS Rückverfolgungssystem für Holz und Holzprodukte ANHANG VI BESCHREIBUNG DER AUFGABEN DER UNABHÄNGIGEN ÜBERWACHUNG Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Partnerschaftsabkommens Ghana-EU wird Ghana in Abstimmung mit der EU eine unabhängige Überwachungsinstanz (Independent Monitor — IM) einrichten und ihr die Aufgabe übertragen, die Durchführung der einschlägigen Verfahren und Kontrollmaßnahmen — insbesondere im Rahmen des Legalitätssicherungssystems (Legality Assurance System — LAS) — zu überwachen. Zweck der unabhängigen Überwachung ist es, allen Beteiligten einschließlich des gemeinsamen Überwachungs- und Überprüfungsmechanismus (Joint Monitoring and Review Mechanism — JMRM) die Gewähr dafür zu bieten, dass das LAS ordnungsgemäß funktioniert, und damit die Glaubwürdigkeit der nach diesem Abkommen erteilten Genehmigungen sicherzustellen. 1.   Kernaufgaben der unabhängigen Überwachungsinstanz: Zu den wichtigsten Aufgaben der IM zählen: — Bewertung der Umsetzung und Wirksamkeit des LAS; — Vor-Ort-Kontrollen der mit dem LAS verbundenen Tätigkeit der Forstaufsichtsbehörden auf allen Ebenen der Forstwirtschaft und der Lieferkette, einschließlich vergleichender Kontrollen mit von den zuständigen EU-Behörden erfassten Daten; — Ermittlung und Dokumentation von Systemmängeln und Prüfung, ob die Aufsichtsbehörden Korrekturmaßnahmen empfohlen bzw. ergriffen haben, um gegen die Nichteinhaltung der Legalitätsbestimmungen vorzugehen und Systemmängel zu beheben; — Bewertung der Wirksamkeit der Korrekturmaßnahmen; — Bewertung der Leistungsfähigkeit der Datenmanagementsysteme, auf die sich das LAS und die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen stützen; — Bewertung der Vollständigkeit und Richtigkeit der veröffentlichten FLEGT-relevanten Produktions- und Handelsstatistiken; Bewertung der Wirksamkeit der Verfahren zur Überprüfung der Genehmigungen bei der Einfuhr in die EU; — Berichterstattung über die Ergebnisse. 2.   Methodik Die IM wendet bei der Überwachung des LAS, der Bewertung der Überwachungsergebnisse und der Berichterstattung veröffentlichte und dokumentierte Verfahren an: — Die Überwachungsverfahren entsprechen den international bewährten Methoden nach ISO 17021 und ISO 19011 oder entsprechenden Normen; — die IM erstellt einen Überwachungsplan für den Vertragszeitraum einschließlich Fristen für die Vorlage der Berichtsentwürfe; — die Methodik der IM beruht auf einem nachweisgestützten Ansatz; — die Prüfung wird im ersten Jahr ungefähr alle sechs Monate und danach jährlich durchgeführt; — die dokumentierten Verfahren dienen als Leitlinien für Stichprobenkontrollen von Unterlagen, Aufzeichnungen und Vorgänge, die mit der auftraggebenden Behörde vereinbart werden; — die dokumentierten Verfahren sehen auch den Rückgriff auf Informationen vor, die von Akteuren zur Verfügung gestellt werden, die nicht direkt an der Anwendung des LAS beteiligt sind; — alle Überwachungsergebnisse werden schriftlich festgehalten; — die Überwachung dient dazu, das ordnungsgemäße Funktionieren des LAS sicherzustellen, etwaige systembedingte Defizite (Nichteinhaltung der Legalitätsbestimmungen) festzustellen, die Ersuchen der Aufsichtsbehörden um entsprechende Korrekturmaßnahmen zu bewerten und die wirksame Durchsetzung dieser Maßnahmen zu überprüfen; — die Überwachungsberichte enthalten alle einschlägigen Informationen über das Überwachungsprogramm und dessen Ergebnisse. Die dokumentierten Verfahren enthalten auch Vorgaben für die Erstellung der Überwachungsberichte und der Kurzberichte; — die Vertragsparteien gewährleisten den ungehinderten Zugang der IM zu einschlägigen Informationen, es sei denn, diese sind als vertraulich eingestuft, zu dem an der Anwendung des LAS beteiligten Personal und dessen Überprüfungstätigkeit sowie zu anderen damit verbundenen Aktivitäten in den Wäldern, entlang der Holz-Lieferkette, in den Verarbeitungsbetrieben und bei der Aus- und Einfuhr von Holzprodukten. 3.   Qualifikationen Bei der IM handelt es sich um eine unparteiische und unabhängige Organisation, die nachweislich über Fachkenntnisse in den Bereichen Rechnungsprüfung und Fortwirtschaft verfügt. Erfahrungen im ghanaischen Forstsektor oder in anderen Tropenholz erzeugenden Ländern wären von Vorteil: — die IM beteiligt sich nicht direkt an der Waldbewirtschaftung, der Holzverarbeitung, dem Holzhandel oder der Beaufsichtigung des Forstsektors in Ghana oder der EU; — kommerzielle Dienstanbieter, die von der Regierung Ghanas Aufträge für andere Dienstleistungen zur Unterstützung der Verwaltung und Regulierung des Forstsektors erhalten, können nicht an der Auswahl teilnehmen; — die IM verfügt über ein internes Qualitätssicherungssystem, das den Anforderungen von ISO 17021 oder einer vergleichbaren Norm entspricht; — die IM und ihr zur Überwachung eingesetztes Personal verfügen über langjährige Prüfungserfahrungen in den Bereichen Forstwirtschaft, Holzverarbeitung und Lieferkettenkontrolle; — handelt es sich bei der IM nicht um eine in Ghana registrierte ghanaische Organisation, so muss die IM eine solche Organisation als lokalen Partner gewinnen; und — deren Kapazitäten ausbauen, damit sie über den vertraglich festgelegten Zeitraum die mit der unabhängigen Überwachung verbundenen Aufgaben wahrnehmen kann. 4.   Berichterstattung der IM Die IM erstellt u. a. folgende Berichte: i) einen vollständigen Bericht, der den Vertragsparteien vorgelegt wird und alle einschlägigen Informationen über das Überwachungsprogramm, das Funktionieren des LAS und die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen erhält; und ii) einen zur Veröffentlichung bestimmten Kurzbericht, der sich auf den vollständigen Bericht stützt und eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse und Systemmängel enthält. Die IM legt den Bericht zuerst dem Auftraggeber (Ministerium für Land, Forsten und Bergbau) vor; dieser hat dann 30 Tage, um zur Richtigkeit des Berichts Stellung zu nehmen; danach wird der Bericht über den JMRM auch den beiden Vertragsparteien übermittelt. Die IM muss weitere Informationen vorlegen, sollte der JMRM Klärungsbedarf anmelden. Bei der Erstellung der endgültigen Fassung des Berichts berücksichtigt die IM alle der Klärung dienenden Stellungnahmen der Parteien zu den Berichtsentwürfen. 5.   Institutionelle Regelungen Ghana nimmt die IM in Abstimmung mit der EU nach Abschluss eines dokumentierten und transparenten Auswahlverfahrens unter Vertrag. Die Berichte der IM und alle etwa erforderlichen Korrekturmaßnahmen werden im Rahmen des gemeinsamen Überwachungs- und Überprüfungsmechanismus erörtert. Der JMRM erstellt und veröffentlicht Kurzberichte über die Erkenntnisse der IM. Die IM erstattet der Regierung von Ghana Bericht. Die Regierung: — überprüft die Berichtsentwürfe, macht etwaige zur Gewährleistung der Richtigkeit und Klarheit der Berichte notwendige Anmerkungen und ersucht die EU über den JMRM um Überprüfung und Kommentierung der Berichtsentwürfe, — beschließt auf der Grundlage der in den Berichten dargelegten Überwachungsergebnisse Maßnahmen, um systembedingte Probleme des LAS sowie Probleme bei der Umsetzung der von den verschiedenen Regulierungsbehörden erbetenen Korrekturmaßnahmen zu beheben; — informiert die IM und andere beteiligte Akteure über alle auf der Grundlage der Überwachungsberichte ergriffenen Korrekturmaßnahmen. ANHANG VII KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DES LEGALITÄTSSICHERUNGSSYSTEMS GHANAS Das FLEGT-Partnerschaftsabkommen EU-Ghana sieht die Entwicklung und Anwendung eines Legalitätssicherungssystems vor, mit dem gewährleistet werden soll, dass alle im Abkommen genannten und aus Ghana in die EU eingeführten Holzprodukte legal erzeugt wurden. Das LAS sollte Folgendes beinhalten: eine Definition des Begriffs „legal erzeugtes Holz“, in der auch alle Rechtsvorschriften genannt werden, die eingehalten werden müssen, damit eine Genehmigung erteilt werden kann; Kontrollen der Lieferkette, die die Verfolgbarkeit der Holzprodukte vom Einschlag bis zur Ausfuhr gewährleisten; Überprüfungsverfahren, mit denen die Einhaltung aller Elemente der Legalitätsdefinition und der Lieferkettenkontrolle sichergestellt und dokumentiert werden; Genehmigungsverfahren und Erteilung von FLEGT-Genehmigungen sowie eine unabhängige Überwachung zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Systems. Die Erwartungen der Gemeinschaft an das LAS sind in einer Reihe von Informationsvermerken zusammengefasst, die von einer von der Europäischen Kommission eingesetzten Expertengruppe erstellt wurden (1). Bewertungskriterien Vor der vollständigen Inbetriebnahme wird das LAS Gegenstand einer unabhängigen technischen Bewertung sein, deren Umfang und Inhalt gemeinsam von den Vertragsparteien und dem gemeinsamen Überwachungs- und Überprüfungsmechanismus festgelegt werden. Die nachstehenden Kriterien legen fest, was das LAS in der Praxis leisten soll, und bilden die Grundlage für die Festlegung des Umfangs und Inhalts der technischen Bewertung. Zweck der Bewertung ist es: i) die Systemspezifikationen mit besonderem Schwerpunkt auf etwaigen nach Unterzeichung des FLEGT-Partnerschaftsabkommens vorgenommenen Änderungen; und ii) das Funktionieren des Systems in der Praxis zu überprüfen. Abschnitt 1:   Legalitätsdefinition Der Begriff „legal erzeugtes Holz“ muss auf der Grundlage der in Ghana geltenden Rechtsvorschriften definiert werden. Die Definition muss unzweideutig, objektiv überprüfbar und in der Praxis anwendbar sein und sich zumindest auf die Rechtsvorschriften stützen, die Folgendes regeln: Ernterechte: Erteilung gesetzlich verbürgter Ernterechte in gesetzlich festgelegten Gebieten. Forstwirtschaftliche Tätigkeiten: Einhaltung der Rechtvorschriften im Bereich Forstwirtschaft einschließlich der einschlägigen umwelt- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Gebühren und andere Abgaben: Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf Steuern, Einfuhrzölle und mit der Holzernte und den Ernterechten in direktem Zusammenhang stehende Gebühren. Sonstige Nutzer: ggf. Achtung der Eigentums- und Nutzungsrechte anderer Parteien in Bezug auf Land und sonstige Ressourcen, die möglicherweise von den Einschlagsrechten berührt werden. Handel und Zoll: Einhaltung der Handels- und Zollvorschriften. Ist klar, welche Rechtsinstrumente den einzelnen Elementen der Definition zugrunde liegen? Wurden Kriterien und Indikatoren festgelegt, anhand deren die Einhaltung der einzelnen Elemente der Definition überprüft werden kann? Sind diese Kriterien/Indikatoren eindeutig, objektiv und in der Praxis anwendbar? Weisen die Kriterien und Indikatoren den verschiedenen Akteuren klar definierte Rollen und Zuständigkeiten zu und wird im Rahmen der Überprüfung die Leistung aller beteiligten Akteure bewertet? Stützt sich die Legalitätsdefinition auf das geltende Recht in den wichtigsten oben genannten Bereichen? Wenn nicht, warum wurden bestimmte Bereiche des geltenden Rechts nicht berücksichtigt? Wurden durch der Einbeziehung der beteiligten Akteure in die Festlegung der Definition die wichtigsten Bereiche des geltenden Rechts berücksichtigt? Berücksichtigt das Legalitätssicherungssystem die wichtigsten im Rahmen der Konsultation mit den beteiligten Akteuren ermittelten Rechtsvorschriften? Wurden die Legalitätsdefinition und -matrix seit Abschluss des FLEGT-Partnerschaftsabkommens geändert? Wurden Indikatoren und Kriterien entwickelt, um die Überprüfung dieser Änderungen zu ermöglichen? Abschnitt 2:   Kontrolle der Lieferkette Die Systeme zur Kontrolle der Lieferkette müssen in glaubwürdiger Weise die Verfolgbarkeit von Holzprodukten entlang der Lieferkette vom Einschlag bzw. von der legalen Einfuhr bis hin zur Ausfuhr gewährleisten. Es wird nicht immer notwendig sein, die physische Rückverfolgbarkeit eines einzelnen Baumstammes, einer einzelnen Holzladung oder eines einzelnen Holzprodukts von der Ausfuhr bis zurück zum Einschlag zu gewährleisten; jederzeit gewährleistet sein muss dagegen die Verfolgbarkeit vom Einschlag bis zum ersten Mischpunkt (z. B. Holzterminal oder Verarbeitungsbetrieb). 2.1.   Nutzungsrechte: Die Gebiete, für die Holznutzungsrechte erteilt wurden, werden klar abgegrenzt und die Inhaber dieser Rechte identifiziert. Bietet das Kontrollsystem die Gewähr dafür, dass nur Holz aus Waldgebieten, für die gültige und anerkannte Nutzungsrechte erteilt wurden, in die Lieferkette gelangt? Bietet das Kontrollsystem die Gewähr dafür, dass den Unternehmen, die die Holzernte durchführen, Nutzungsrechte für das betreffende Waldgebiet erteilt wurden? Sind die Leitfäden für die Erteilung von Nutzungsrechten und Informationen über die erteilten Rechte und deren Inhaber öffentlich zugänglich? 2.2.   Systeme zur Kontrolle der Lieferkette: Es bestehen wirksame Mechanismen zur Verfolgung von Holz und Holzprodukten entlang der Lieferkette vom Einschlag bis zur Ausfuhr. Die Methoden zur Kennzeichnung von Holz und Holzprodukten können unterschiedlich sein und werden wahrscheinlich von der Etikettierung einzelner Stücke bis hin zur Ausstellung von Begleitdokumenten für Ladungen oder Lose reichen. Bei der Aus

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.