Europäische Union

Beschluss des Rates vom 16. November 2009 über die Unterzeichnung und den Abschluss eines Freiwilligen Partnerabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ghana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Gemeinschaft

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32010D0151. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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wahl der Methode sollte dem Typ und dem Wert des jeweiligen Holzprodukts sowie dem Risiko einer Vermengung mit illegalen oder ungeprüften Produkten Rechnung getragen werden. Sind alle alternativen Methoden zur Kontrolle der Lieferkette in den Leitfäden des Kontrollsystems genannt und beschrieben? Sind alle Phasen der Lieferkette in den Leitfäden des Kontrollsystems genannt und beschrieben? Wurden Methoden festgelegt und dokumentiert, mit denen a) der Ursprung eines Produkts festgestellt und b) die Vermengung mit Produkten aus unbekannten Quellen an nachfolgenden Stellen der Lieferkette verhindert werden kann? — Einschlag — Beförderung — Zwischenlagerung — Eingang beim Erstverarbeiter — Verarbeitung — Zwischenlagerung — Beförderung — Ankunft am Ausfuhrort. Welche Organisationen sind für die Kontrolle der Holzflüsse zuständig? Verfügen sie über ausreichende menschliche und sonstige Ressourcen, um ihre Kontrollaufgaben wahrzunehmen? 2.3.   Mengen: Es bestehen solide und wirksame Mechanismen zur Erfassung der Mengen an Holz und Holzprodukten an jeder Stelle der Lieferkette einschließlich möglichst genauer Schätzungen des Volumens der stehenden Bäume in jedem Erntegebiet vor dem Einschlag. Ergeben sich aus dem Kontrollsystem quantitative Daten zu den Inputs und Outputs an den folgenden Stellen der Lieferkette? — Stehende Bäume — Einschlag/Aufarbeitung des Holzes — Beförderung und Lagerung des Holzes — Eingang des Holzes beim Erstverarbeiter — Verarbeitung des Holzes — Ankunft des Holzes am Ausfuhrort. Welche Organisationen sind für die Eingabe der quantitativen Daten in das Kontrollsystem zuständig? Wie wird die Datenqualität überprüft? 2.4.   Datenabgleich: Sämtliche Daten werden so erfasst, dass sie zeitnah mit den an den vor- und nachgelagerten Stellen der Lieferkette erhobenen Daten abgeglichen werden können. Ein zuverlässiger Datenabgleich erfolgt entlang der gesamten Lieferkette. Werden sämtliche quantitativen Daten so erfasst, dass sie zeitnah mit den an den vor- und nachgelagerten Stellen der Lieferkette erhobenen quantitativen Daten abgeglichen werden können? Wurden Methoden entwickelt, um die Übereinstimmung zwischen dem Input an Rohmaterial und dem Output an verarbeiteten Erzeugnissen in den Sägewerken oder anderen Anlagen zu überprüfen? Ist entlang der gesamten Lieferkette ein zuverlässiger Datenabgleich zu einzelnen Holzprodukten (Einzelstücken oder Losen) möglich? Welche Informationssysteme und -technologien werden zur Datenspeicherung, zum Datenabgleich und zur Berichterstattung eingesetzt? Wurden wirksame Systeme zur Gewährleistung der Datensicherheit eingerichtet? Welche Organisation ist für den Datenabgleich zuständig? Verfügt sie über ausreichende menschliche und sonstige Ressourcen, um ihre Datenverwaltungsaufgaben wahrzunehmen? Welche Informationen über die Lieferkettenkontrolle werden öffentlich zugänglich gemacht? Wie erlangen die beteiligten Akteure Zugang zu diesen Informationen? 2.5.   Vermischung von LAS-geprüften Holzprodukten mit anderen genehmigten Holzprodukten: Wird die Vermischung von Stämmen oder Holzprodukten aus nachweislich legalen Quellen mit Stämmen oder Holzprodukten aus anderen Quellen gestattet, so wird durch wirksame Kontrolle gewährleistet, dass Holz, das aus unbekannten Quellen stammt oder ohne Einschlagsgenehmigung geerntet wurde, von der Vermischung ausgeschlossen wird. Ermöglicht das Kontrollsystem die Vermischung von im Rahmen des LAS überprüftem Holz mit anderem aufgrund von Genehmigungen geschlagenem Holz (z. B. eingeführtes Holz oder Holz aus einem Waldgebiet, für das Einschlagsrechte erteilt wurde, das aber noch nicht in vollem Umfang in die Überprüfung einbezogen wurde)? Welche Kontrollmaßnahmen werden in solchen Fällen ergriffen? Gewährleisten die Kontrollen z. B., dass an jeder Stelle der Lieferkette der angegebene geprüfte und bestätigte Output den geprüften und bestätigten Input nicht übersteigt? 2.6.   Eingeführte Holzprodukte: Es bestehen ausreichende Kontrollen, um zu gewährleisten, dass eingeführte Holzprodukte legal eingeführt wurden. Wie wird die legale Einfuhr von Holz und Holzprodukten nachgewiesen? Welche Nachweise müssen vorgelegt werden, um zu belegen, dass die eingeführten Holzprodukte von einem in einem Drittland legal geschlagenen Baum stammen? Werden im Rahmen des LAS auch eingeführtes Holz und eingeführte Holzprodukte entlang der Lieferkette verfolgt? Wenn zur Herstellung von Holzprodukten, einschließlich zusammengesetzter Erzeugnisse, eingeführtes Holz verwendet wird, enthält die FLEGT-Genehmigung eine Angabe zum jeweiligen Ursprungsland? Abschnitt 3:   Überprüfung Im Rahmen der Überprüfung werden ausreichende Kontrollen durchgeführt, um die Legalität von Holz und Holzprodukten zu gewährleisten. Es werden solide und wirksame Überprüfungsmethoden angewandt, um sicherzustellen, dass jede Nichteinhaltung der rechtlichen Anforderungen, ob beim Einschlag oder entlang der Lieferkette, festgestellt wird und rechtzeitig Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können. 3.1.   Organisation: Die Überprüfung wird von einer staatlichen Stelle oder einer dritten Organisation bzw. einer Kombination aus beidem durchgeführt, die über ausreichende Ressourcen, Managementsysteme und qualifizierte Mitarbeiter sowie über solide und wirksame Mechanismen zur Verhinderung von Interessenkonflikten verfügt. Hat die Regierung eine Stelle/Stellen benannt, die die Überprüfungsaufgaben wahrnimmt/wahrnehmen? Sind das entsprechende Mandat und die damit verbundenen Zuständigkeiten klar definiert und wurden sie öffentlich bekannt gegeben? Verfügt die Überprüfungsstelle über ausreichende Ressourcen, um die Anwendung der Legalitätsdefinition und der Systeme zur Kontrolle der Lieferkette für Holz und Holzprodukte zu überprüfen? Verfügt die Überprüfungsstelle über ein dokumentiertes Managementsystem, das — den Einsatz von ausreichend qualifizierten, erfahrenen Prüfern gewährleistet? — eine interne Kontrolle/Aufsicht umfasst? — über Mechanismen zur Verhinderung von Interessenskonflikten verfügt? — die Transparenz des Überprüfungssystems sicherstellt? — eine klar definierte Überprüfungsmethodik anwendet? 3.2.   Überprüfung anhand der Legalitätsdefinition: Der Überprüfungsumfang ist klar festgelegt. Durch eine dokumentierte Überprüfungsmethodik wird sichergestellt, dass eine systematische, transparente und nachweisgestützte Überprüfung in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird und alle Elemente der Legalitätsdefinition abdeckt. Deckt die Überprüfungsmethodik alle Elemente der Legalitätsdefinition ab und schließt sie auch eine Überprüfung der Einhaltung aller festgelegten Anforderungen ein? Erfordert die Überprüfung — Kontrollen von Betriebsprotokollen und der Arbeit vor Ort (auch unangekündigt)? — die Einholung von Informationen von externen interessierten Kreisen? — die Führung von Aufzeichnungen, die eine Kontrolle durch Innenrevisoren und die unabhängige Überwachungsinstanz ermöglichen? Besteht eine klar definierte institutionelle Rollen- und Kompetenzverteilung und wird sie beachtet? Werden die Ergebnisse der Überprüfung anhand der Legalitätsdefinition veröffentlicht? Wie erlangen die beteiligten Akteure Zugang zu diesen Informationen? 3.3.   Überprüfung der Systeme zur Kontrolle der Lieferkette: Der Überprüfungsumfang wurde festgelegt und deckt die gesamte Lieferkette vom Einschlag bis zur Ausfuhr ab. Durch eine dokumentierte Überprüfungsmethodik wird sichergestellt, dass eine systematische und nachweisgestützte Überprüfung in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird, alle Elemente im Anwendungsbereich abdeckt und den regelmäßigen und zeitnahen Datenabgleich an den einzelnen Stellen der Lieferkette vorsieht. Sieht die Überprüfungsmethodik eine Überprüfung der Lieferkettenkontrollen vor? Ist dies in der Überprüfungsmethodik klar festgelegt? Womit wird nachgewiesen, dass die Überprüfung der Lieferkettenkontrollen durchgeführt wurde? Besteht eine klar definierte institutionelle Rollen- und Kompetenzverteilung und wird sie beachtet? Werden die Ergebnisse der Überprüfung der Lieferkettenkontrollen veröffentlicht? Wie erlangen die beteiligten Akteure Zugang zu diesen Informationen? 3.4.   Nichteinhaltung: Besteht ein wirksamer Mechanismus, mit dem bei Nichteinhaltung der Legalitätsanforderungen Korrekturmaßnahmen gefordert und durchgesetzt werden können? Ist im Rahmen des Überprüfungssystems festgelegt, wie solche Maßnahmen gefordert werden? Wie werden die Mechanismen zum Umgang mit der Nichteinhaltung der Legalitätsanforderungen in der Praxis umgesetzt? Werden in ausreichendem Maße Aufzeichnungen über die festgestellten Fälle der Nichteinhaltung und die entsprechende Korrekturmaßnahmen geführt? Wird die Wirksamkeit der Korrekturmaßnahmen bewertet? Welche Informationen über die Nichteinhaltung der Legalitätsanforderungen werden veröffentlicht? Abschnitt 4:   Genehmigungen Ghana hat eine Genehmigungsstelle benannt, die für die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen zuständig ist. FLEGT-Genehmigungen werden entweder für einzelne Ladungen oder für einzelne zugelassene Marktteilnehmer erteilt. 4.1.   Organisation: Welche Stelle ist für die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen zuständig? Verfügen die Genehmigungsstelle und ihr Personal über eine klar definierte Leistungsbeschreibung für die Erteilung von FLEGT-Genehmigung, die auch veröffentlicht wurde? Wurden ein Anforderungsprofil und interne Kontrollen für das Personal der Genehmigungsstelle festgelegt? Verfügt die Genehmigungsstelle über ausreichende Ressourcen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können? 4.2.   Erteilung von Genehmigungen: Verfügt die Genehmigungsstelle über dokumentierte Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen? Wurden diese Verfahren und Informationen über etwaige zu entrichtende Gebühren veröffentlicht? Welche Belege gibt es dafür, dass diese Verfahren in der Praxis ordnungsgemäß angewandt werden? Stehen ausreichende Aufzeichnungen über die erteilten Genehmigungen und die abgelehnten Anträge zur Verfügung? Umfassen diese Aufzeichnungen auch die Nachweise, auf deren Grundlage die Genehmigungen erteilt werden? 4.3.   Genehmigungen für einzelne Ladungen Werden Genehmigungen für einzelne Ladungen erteilt? Erbringen die staatlichen Überprüfungs- und Rückverfolgbarkeitssysteme den für die Ausfuhr der Ladungen notwendigen Legalitätsnachweis? Sind die Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen klar festgelegt und den Ausführern bekannt? Welche Informationen über die erteilen Genehmigungen werden veröffentlicht? Abschnitt 5:   Grundsätze der unabhängigen Überwachung Die unabhängige Überwachung ist eine von der Tätigkeit der für den Forstsektor zuständigen Aufsichtsbehörden Ghanas unabhängige Aufgabe. Zweck der unabhängigen Überwachung ist es, das ordnungsgemäße Funktionieren des ghanaischen Legalitätssicherungssystems zu überprüfen und damit die Glaubwürdigkeit des Systems zur Erteilung von FLEGT-Genehmigungen zu gewährleisten. 5.1.   Institutionelle Regelungen 5.1.1.   Benennung der unabhängigen Überwachungsinstanz: Ghana hat der unabhängigen Überwachungsinstanz förmlich ihre Aufgaben zugewiesen, die sie in wirksamer und transparenter Weise wahrnimmt. 5.1.2.   Unabhängigkeit von anderen Elementen des LAS: Zwischen den Stellen und Personen, die an der Waldbewirtschaftung oder Forstaufsicht beteiligt sind, und denjenigen, die für die unabhängige Überwachung zuständig sind, besteht eine klare Kompetenzabgrenzung. Hat die Regierung Anforderungen hinsichtlich der Unabhängigkeit der Überwachungsinstanz entwickelt und dokumentiert? Sind Organisationen und Einzelpersonen mit einem kommerziellen Interesse am bzw. einer institutionellen Rolle im ghanaischen Forstsektor von der Tätigkeit als unabhängige Überwachungsinstanz ausgeschlossen? 5.1.3.   Benennung der überabhängigen Überwachungsinstanz Die unabhängige Überwachungsinstanz wurde in einem transparenten Verfahren benannt und ihre Tätigkeit unterliegt klaren veröffentlichten Regeln. Hat die Regierung die Leistungsbeschreibung der unabhängigen Überwachungsinstanz veröffentlicht? Hat die Regierung die Verfahren zur Benennung der unabhängigen Überwachungsinstanz dokumentiert und diese Dokumente veröffentlicht? 5.1.4.   Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens: Es besteht ein Verfahren zur Behandlung von Beschwerden und Streitigkeiten, die aus der unabhängigen Überwachung resultieren. Das Verfahren reicht aus, um jede Art von Beschwerde über das Genehmigungssystem zu behandeln. Besteht ein dokumentiertes Beschwerdeverfahren, das allen Beteiligten offensteht? Ist klar geregelt, wie Beschwerden einzureichen, zu erfassen und zu bearbeiten sind? 5.2.   Unabhängige Überwachungsinstanz 5.2.1.   Organisatorische und technische Anforderungen: Die unabhängige Überwachungsinstanz arbeitet unabhängig von den anderen Akteuren des Legalitätssicherungssystems und verfügt über dokumentierte Managementstrukturen und Überwachungskonzepte und -verfahren, die dem internationalen Standard entsprechen. Beruht die Arbeit der unabhängigen Überwachungsinstanz auf einem dokumentierten Managementsystem, das den Anforderungen nach ISO-Leitfaden 62 und 65 oder einem ähnlichen Standard entsprechen? 5.2.2.   Überwachungsmethodik: Die unabhängige Überwachungsinstanz verwendet eine nachweisgestützte Methodik an und führte ihre Prüfungen in festgelegten Mindestabständen durch. Ist in der Methodik der unabhängigen Überwachungsinstanz festgelegt, dass sich die Überprüfungsergebnisse auf objektive Nachweise über das Funktionieren des LAS stützen müssen? Sind in der Methodik der unabhängigen Überwachungsinstanz die maximalen Abstände festgelegt, in denen jedes Element des LAS geprüft wird? 5.2.3.   Umfang der Überwachung: Bei ihrer Arbeit stützt sich die unabhängige Überwachungsinstanz auf eine Leistungsbeschreibung, die alle vereinbarten Bedingungen für die Erteilung von FLEGT-Genehmigungen abdeckt und den Überwachungsumfang festlegt. Deckt die Methodik der unabhängigen Überwachungsinstanz alle Elemente des LAS ab und legt sie die wichtigsten Wirksamkeitskontrollen fest? 5.2.4.   Berichtspflichten: Die unabhängige Überwachungsinstanz berichtet dem gemeinsamen Überwachungs- und Überprüfungsmechanismus regelmäßig über das Funktionieren des Legalitätssicherungssystems, einschließlich Fälle von Nichteinhaltung der rechtlichen Anforderungen, und über ihre Bewertung der ergriffenen Korrekturmaßnahmen. Sind in der Leistungsbeschreibung der unabhängigen Überwachungsinstanz auch die Berichtspflichten und -abstände festgelegt? (1)  http://ec.europa.eu/development/policies/9interventionareas/environment/forest/flegt_briefing_notes_en.cfm ANHANG VIII ZEITPLAN FÜR DIE UMSETZUNG DES ABKOMMENS     Jahr 1 (1) Jahr 2 Jahr 3 Nr. Etappen Q1 Q2 Q3 Q4 Q5 Q6 Q7 Q8 Q9 Q10 Q11 Q12 1 Kapazitätenaufbau                         2 Sensibilisierungskampagne zum Partnerschaftsabkommen                         3 Auswahl des Lieferanten des Rückverfolgungssystems für Holz und Holzprodukte                         4 Erlass von Durchführungsvorschriften                         5 Einrichtung der TVD                         6 Beginn der Pilotphase des LAS                         7 Überprüfung der Pilotphase des LAS                         8 Flächendeckende Einführung des LAS                         9 Beginn der Förderung von FLEGT-Produkten                         10 Ausfuhr von Produkten, für die FLEGT-Genehmigungen erteilt wurden                         11 EU zur Einfuhr von FLEGT-Produkten bereit                         12 Ernennung der unabhängigen Überwachungsinstanz                         13 Einführung von Vergabeverfahren                         14 Förderung von legalen Produkten auf dem Inlandsmarkt                         15 Überprüfung und Konsolidierung der Rechtsvorschriften für den Forstsektor                       Monat 48 (1)  Jahr 1 beginnt mit der Unterzeichnung des Abkommens. ANHANG IX MASSNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER UMSETZUNG DES PARTNERSCHAFTSABKOMMENS Die Umstrukturierung der Holzindustrie und der Ausbau der Plantagen in Ghana werden eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung des Ziels eines nachhaltigen Forstsektors spielen. Die Umstrukturierung der Holzindustrie erfordert neben dem Ausbau der Kapazitäten der Handelsverbände und des Schulungszentrum für die Holzindustrie die Rekapitalisierung und Umrüstung der Holzverarbeitungsindustrie, um die nachgelagerte Verarbeitung zu unterstützen. Der Ausbau der Plantagen, der nicht nur die Versorgung des Inlandsmarkts mit Holz und Holzprodukten verbessern, sondern auch Möglichkeiten für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Clean Development Mechanism (Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung) eröffnen wird, erfordert Landreformen, die Entwicklung von Nutzenteilungsregelungen und erhebliche Investitionen. Zur Umsetzung des Partnerschaftsabkommens, das günstige Rahmenbedingungen für solche Investitionen schafft, sind sowohl flankierende Maßnahmen im Hinblick auf die Entwicklung eines Legalitätssicherungssystems, Rechtsreformen, Handelsförderung und den damit verbundenen Kapazitätenaufbau als auch auf den Inlandsmarkt gerichtete Maßnahmen erforderlich. Übersicht über die flankierenden Maßnahmen, die zur Umsetzung des Partnerschaftsabkommens erforderlich sind: 1.   Entwicklung der LAS 1.1. Kapazitätenaufbau: 1.1.1. Abteilung „Forstdienste“ 1.1.2. Abteilung „Entwicklung der Holzindustrie“ 1.1.3. Zentralstelle für die Bewirtschaftung von Waldressourcen 1.1.4. IKT-Infrastruktur für die Anbindung von Holzunternehmen an das Rückverfolgungssystem für Holz und Holzprodukte (WTS) 1.2. Unabhängige Überwachung 1.3. Einrichtung der Abteilung für die Validierung von Holz und Holzprodukten und des Rates für die Validierung von Holz und Holzprodukten 1.4. Ministerium für Land, Forsten und Bergbau (gemeinsamer Überprüfungs- und Überwachungsmechanismus) 2.   Sonstige Erfordernisse im Bereich Kapazitätenaufbau 2.1. Andere an der Umsetzung des Partnerschaftsabkommens beteiligte Stellen (Zollverwaltung, Staatsanwaltschaft, Ministerium für Finanzen und Wirtschaftsplanung) 2.2. Zivilgesellschaft 2.3. Handelsverbände 3.   Rechtsreformen 3.1. Erlass von nachrangigen Vorschriften 3.2. Überprüfung und Konsolidierung des Forstrechts 4.   Handelsförderung 4.1. Förderung von FLEGT-Genehmigungen 4.2. Förderung von nachweislich legalen Produkten 4.3. Förderung der öffentlichen Auftragsvergabe in Ghana 5.   Inlandsmarkt 5.1. Förderung der Regulierung des Inlandsmarkts 5.2. Förderung alternativer Lebensgrundlagen 5.3. Ausbau der Verarbeitungsindustrie für Kautschuk, Holz und Bambus 5.4. Förderung der Verarbeitung und Nutzung weniger genutzter Baumarten (lesser-used species — LUS).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.