Europäische Union

Beschluss des Rates vom 16. November 2009 über die Unterzeichnung und den Abschluss eines Freiwilligen Partnerabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ghana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Gemeinschaft

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32010D0151. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

ament ratifiziert die TUC (mit Ausnahme der TUC für Plantagen). ERGEBNIS — Bericht des TREC über die Vorauswahl der Holzunternehmen; — Einverständniserklärung; — Bericht des TREC über das Ausschreibungsverfahren; — Bericht der FC an das MLFM über die Erfüllung der einschlägigen Bedingungen; — TUC; — TUC und Parlamentsprotokoll (mit Ausnahme der TUC für Plantagen). GRUNDSATZ 2 Erteilung von Einschlagsrechten Das Holzunternehmen ist Inhaber eines Holznutzungsvertrags, der nach Abwicklung des vorgeschriebenen Ausschreibungsverfahrens vom Minister ausgestellt und vom Parlament ratifiziert wurde, oder im Besitz einer von der Forstkommission ausgestellten gültigen Bergungslizenz. KRITERIUM 2.2 Bergungslizenz (2) Erteilung von Bergungslizenzen. ZUSTÄNDIGKEIT Zentrale Dienststellen der FC. VERFAHREN — Holzunternehmen stellt Antrag an die FC, — FSD führt Kontrolle durch und berichtet der Leitung der FC über die Gründe für die Bergung von Bäumen an einem bestimmten Standort; — FC erteilt Bergungslizenz; — FSD gibt Einzelheiten der Bergungslizenz in die zentrale Datenbank ein. ERGEBNIS — Antrag des Antragstellers; — Kontrollbericht der FSD; — Bergungslizenz. GRUNDSATZ 2 Erteilung von Einschlagsrechten Das Holzunternehmen ist Inhaber eines Holznutzungsvertrags, der nach Abwicklung des vorgeschriebenen Ausschreibungsverfahrens vom Minister ausgestellt und vom Parlament ratifiziert wurde, oder im Besitz einer von der Forstkommission ausgestellten gültigen Bergungslizenz. KRITERIUM 2.3 Beschlagnahmtes Holz. ZUSTÄNDIGKEIT FC-FSD. VERFAHREN — FC stellt Verstoß gegen die rechtlichen Bestimmungen fest und Gericht genehmigt den Verkauf des beschlagnahmten Holzprodukts; — Käufer erhält Kaufbescheinigung nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen; ordnungsgemäße Versteigerung des beschlagnahmten Holzes. ERGEBNIS — Gerichtsbeschluss; — Kaufbescheinigung; — Verkaufsbericht der FC. GRUNDSATZ 3 Holzernte Das Holzunternehmen hält die für forstwirtschaftliche Tätigkeiten vorgeschriebenen Verfahren und Standards ein. KRITERIUM 3.1 Die Bestandsaufnahme (einschließlich der Kontrollen vor dem Einschlag außerhalb von Waldreservaten) wurde den Vorgaben des Einschlagsleitfadens entsprechend ausgeführt. Erstellung des Ernteplans. ZUSTÄNDIGKEIT — FC-FSD (Genehmigung des vom Holzunternehmen vorgelegten Ernteplans); — RMSC (prüft die Übereinstimmung des genehmigten Ernteertrags mit den Anforderungen des Verfahrensleitfadens). VERFAHREN Bestandsaufnahme Siehe Verfahren gemäß Kriterium 1.1. Ernteplan (Waldreservat) Erstellung des Einschlagsplans für den jeweiligen Waldabschnitt im festgelegten Format. Der Plan enthält u. a. Folgendes: — allgemeine Beschreibung des Waldabschnitts; — Termine für Beginn und Abschluss der Ernte; — Angaben zu Bau von Straßen/Wegen; — Gesamtlänge der benötigten Schleifwege; — Karte im Maßstab ≥ 1:10 000, die Folgendes zeigt: — von der Ernte ausgenommene Schutzgebiete; — sämtliche Wasserläufe; — Verlauf der bestehenden und neu zu bauenden Wege; — Stamm-Lagerplätze.   Ernteplan (außerhalb von Waldreservaten) — Detaillierte Beschreibung des Erntegebiets einschließlich der festgelegten Gebietsgrenzen; — Übersicht über die Zahl der gemäß dem Kontrollformular CO2 für den Einschlag freigegebenen Bäume; — Angaben zu Bau von Straßen/Wegen; — Gesamtlänge der benötigten Schleifwege; — Karte im Maßstab ≥ 1:25 000, die Folgendes zeigt: — von der Ernte ausgenommene Schutzgebiete; — sämtliche Wasserläufe; — Verlauf der bestehenden und neu zu bauenden Wege; — Abschluss von Vereinbarungen mit betroffenen Bauern/Gemeinschaften im Zuge des Wegebaus   Ernte — Innerhalb von Waldreservaten erfasst der Waldinspektor die Baumparameter; — außerhalb von Waldreservaten erfasst der Betreiber die Baumparameter; — die Baumdaten werden in das TIF eingetragen; — die Kennzeichnungsmarken (Strichcodes) werden gescannt; — die Baumstümpfe werden markiert/mit Kennzeichnungsmarken versehen; — Aufarbeitung des Holzes. ERGEBNIS — Erntezeitplan; — Bericht über die Bestandsaufnahme; — Bericht über die Kontrollen vor Beginn des Holzeinschlags; — Bestandskarten; — Ertragslisten; — Ertragskarten. GRUNDSATZ 3 Holzernte Das Holzunternehmen hält die für forstwirtschaftliche Tätigkeiten vorgeschriebenen Verfahren und Standards ein (LI 1649). KRITERIUM 3.2 Beim Einschlag werden die Erntevorgaben für die ausgewiesenen Einschlagsgebiete eingehalten. ZUSTÄNDIGKEIT — FC-FSD (kontrolliert den Holzeinschlag durch die Holzunternehmen; prüft dabei die Nummerierung der Baumstümpfe und die an die Stümpfe angebrachten Kennzeichnungsmarken sowie die Umweltauswirkungen im Einklang mit dem Einschlagsleitfaden (z. B. Pufferstreifen usw.)); — RMSC (prüft die Bestandsaufnahme). VERFAHREN Holzunternehmen teilt dem Bezirksamt den Abschluss der Ernte in einem bestimmten Waldabschnitt mit. FSD führt eine eingehende und vollständige Kontrolle in dem Waldabschnitt durch, in dem die Ernte stattfand. FSD prüft, ob das Holzunternehmen die im Einschlagsleitfaden festgelegten Normen und Vorgaben für die Holzernte eingehalten hat. Dort, wo das Holzunternehmen eine Bestandsaufnahme vorgenommen hat, prüft die RMSC deren Genauigkeit. Das Holzunternehmen stellt sicher, dass alle Baumstümpfe mit einer nummerierten Kennzeichnungsmarke versehen sind. FSD und Holzunternehmen stellen sich, dass alle zur Ernte genehmigten Bäume eingeschlagen und sämtliche Gebühren und Entschädigungen entrichtet bzw. geleistet wurden: — Holzunternehmen stellt sicher, dass in den Lagerplätzen für die Baumstämme der Boden aufgebrochen wurde, — Holzunternehmen stellt sicher, dass alle Abfälle vom Erntestandort entfernt wurden, — dass auch sämtliche Wasserläufe von Abfällen befreit wurden, — dass der Verlauf sämtlicher Zugangs- und Schleifwege den darüber getroffenen Vereinbarungen entspricht und für eine ausreichende Drainage gesorgt wird, — dass beim Einschlag nur gute Praxis angewandt wird; — FSD stellt sicher, dass alle relevanten Daten mit Handcomputern erfasst und an die TVD übermittelt werden.   Umweltstandards Holzunternehmen stellt die Erfüllung folgender Umweltstandards sicher: — Das Verschlammen und damit auch die Verschmutzung der Wasserläufe werden verhindert; — in einem Pufferstreifen — 25 Meter beiderseits eines Baches und 50 Meter beiderseits eines Flusses — ist kein Holzeinschlag erlaubt; — in den Jahreszeiten, in denen hohe Waldbrandgefahr besteht, ist das Rauchen verboten — Rauchen ist dann nur auf Wegen gestattet, die von brennbarem Material befreit wurden; — in den Schutzgebieten ist jegliche mit dem Holzeinschlag verbundene Tätigkeit — Fällen, Bau von Schleifwegen, Straßen und Lagerplätzen — untersagt; — Bäume, die in die Kategorie „Black Star“ (von besonderem internationalem Interesse und besonders erhaltungswürdig) fallen, dürfen unter keinen Umständen gefällt werden; bei bestimmten Baumarten ist eine Sondergenehmigung der RMSC erforderlich. ERGEBNIS — Überprüfungsbericht der RMSC nach der Ernte; — Bescheinigung über die Schließung des Waldabschnitts. GRUNDSATZ 3 Holzernte Das Holzunternehmen hält die für forstwirtschaftliche Tätigkeiten vorgeschriebenen Verfahren und Standards ein. KRITERIUM 3.3 Die Stämme werden genau vermessen und verzeichnet. ZUSTÄNDIGKEIT — FC-FSD (überprüft die Angaben auf den LIF sowie die Kennzeichnungsmarken an den Stämmen und Stümpfen); — TIDD (Stichprobenmessungen von Stämmen an den Kontrollstellen). VERFAHREN — FSD-Waldinspektor misst die gefällten Bäume ab; — er trägt die dabei gewonnenen Baumparameter in das Baum-Informationsformular (TIF) ein; — Holzunternehmen erfasst die Stammparameter, einschließlich der Nummern der Stammkennzeichnungsmarken, und trägt sie in das Stamm-Informationsforumular (LIF) ein; — FC-TVD verteilt Kennzeichnungsmarken an FC-FSD und Holzunternehmen entsprechend der genehmigten Ertragsliste; — FSD vergleicht die Angaben auf dem TIF mit den Angaben auf dem vom Holzunternehmen ausgefüllten LIF; — FSD prüft die Stamm-Daten und die Nummern der Kennzeichnungsmarken. ERGEBNIS Ausgefüllte TIF und LIF. GRUNDSATZ 3 Holzernte Das Holzunternehmen hält die für forstwirtschaftliche Tätigkeiten vorgeschriebenen Verfahren und Standards ein. KRITERIUM 3.4 Das geerntete Holz entspricht hinsichtlich Art, Volumen und Stückzahl den Vorgaben des Holznutzungsvertrag bzw. der Bergungslizenz. ZUSTÄNDIGKEIT — FC-FSD (prüft Angaben zu Baumart und Holzvolumen auf den TIF und LIF sowie Übereinstimmung zwischen Ernte und Ertragsliste). VERFAHREN — Holzunternehmen erfasst die Stamm-Daten, u. a. Nummer der Stamm-Kennzeichnungsmarke, Zahl der aus jedem Baum gewonnenen Stammabschnitte, Abmessungen der Stämme (Länge und Durchmesser an beiden Enden), Baumart, Nummer der Baum(-stumpf)-Kennzeichnungsmarke, Baumbestands-Nr., und trägt sie in das LIF ein; — FC und Holzunternehmen stellen sicher, dass alle Stümpfe nummeriert und mit Kennzeichnungsmarken versehen werden und dass die Farbe der jeweiligen Kennzeichnungsmarken die richtige ist; — FSD vergleicht die Angaben auf dem TIF mit den Angaben auf dem vom Holzunternehmen ausgefüllten LIF; — FSD prüft die Stamm-Daten und die Nummern der Kennzeichnungsmarken. ERGEBNIS — Ertrag; — ausgefüllte TIF und LIF. GRUNDSATZ 3 Holzernte Das Holzunternehmen hält die für forstwirtschaftliche Tätigkeiten vorgeschriebenen Verfahren und Standards ein. KRITERIUM 3.5 Stümpfe und Stämme werden nach dem Einschlagsleitfaden gekennzeichnet und nummeriert. ZUSTÄNDIGKEIT — FC-FSD (prüft Kennzeichnung und Nummerierung); — TIDD (kontrolliert die Kennzeichnung der Stämme an den Kontrollstellen). VERFAHREN FC und Holzunternehmen stellen Folgendes sicher: — alle Baumstümpfe sind gekennzeichnet und nummeriert; — jeder Stamm ist mit folgenden Kennzeichnungen versehen: — Artencode, Standortkennzeichen, Baum-Nr. des Holzunternehmers (laufende Nummerierung beginnend mit 1, d. h. Zahl der seit der Anmeldung des Eigentumskennzeichens gefällten Bäume); — Stamm-Nummer, d. h. Nummer der einzelnen aus einem Baum gewonnenen Stammabschnitte, wobei der unterste Stammabschnitt die Nr. 1 trägt; — Eigentumskennzeichen des Holzunternehmens. — Stämme aus Einschlagsgebieten innerhalb von Waldreservaten sind mit folgenden Kennzeichnungen versehen: — Reservatscode, Waldabschnitt-Nr., Bestandsnr.; — Stämme aus Einschlagsgebieten außerhalb von Waldreservaten sind mit dem Code „OFR“ gekennzeichnet; — die Baumstumpf- und Stamm-Kennzeichnungsmarken haben die jeweils richtige Farbe. ERGEBNIS Stümpfe und Stämme sind gekennzeichnet und tragen eine Kennzeichnungsmarke. GRUNDSATZ 3 Holzernte Das Holzunternehmen hält die für forstwirtschaftliche Tätigkeiten vorgeschriebenen Verfahren und Standards ein. KRITERIUM 3.6 Das Holzunternehmen setzt die geschlossene Vereinbarung über soziale Verantwortung (Social Responsibility Agreement — SRA) um. ZUSTÄNDIGKEIT FC-FSD prüft Einhaltung der SRA. VERFAHREN — FC-FSD stellt sicher, dass das Holzunternehmen mit den grundbesitzenden Gemeinschaften eine SRA abschließt, die für beide Seiten verbindliche Bestimmungen enthält, und dass diese SRA einen integralen Bestandteil des TUC bildet; — Holzunternehmen hinterlegt SRA bei der FC; — FC-FSD berichtet über die Einhaltung der SRA; — die grundbesitzenden Gemeinschaften achten das Recht des Holzunternehmens, in dem vom TUC erfassten Gebiet Holz zu fällen. ERGEBNIS SRA; Berichte der FSD über die Einhaltung der SRA. GRUNDSATZ 3 Holzernte Das Holzunternehmen hält die für forstwirtschaftliche Tätigkeiten vorgeschriebenen Verfahren und Standards ein. KRITERIUM 3.7 Betroffenen Bauern wird ggf. eine Entschädigung für erlittene Ernteschäden gezahlt. ZUSTÄNDIGKEIT FC-FSD prüft Höhe und Leistung der Entschädigung. VERFAHREN — FSD führt nach den Vorgaben des Einschlagsleitfadens eine Bewertung der Ernteschäden durch; — FSD stellt sicher, dass das Holzunternehmen eine angemessene Entschädigung für erlittene Ernteschäden zahlt. ERGEBNIS Bericht über Schadensbewertung und Entschädigung sowie Zahlungsbestätigung. GRUNDSATZ 4 Beförderung Das Holz wird zu jedem Zeitpunkt vorschriftsgemäß befördert. KRITERIUM 4.1 Das Holz wird mit den amtlichen Unterlagen befördert, aus denen sein Ursprung hervorgeht und die mit den physischen Kennzeichnungen des Holzes übereinstimmen. ZUSTÄNDIGKEIT TIDD (prüft LMCC/PLMCC/ILMCC und übermittelt die Daten an die TVD). VERFAHREN — Holzunternehmen beantragt LMCC/PLMCC bei der FC-FSD; — FC-FSD vergleicht TIF-Angaben mit den gemeldeten Stamm-Daten (LIF und Nummer der Stamm-Kennzeichnungsmarke); — FC-FSD stellt LMCC/PLMCC für die Beförderung per Lkw an den Bestimmungsort (Sägewerk) aus; — FC-TIDD führt an festgelegten Kontrollstellen Unterwegskontrollen durch und TIDD-Kontrolleure führen auch unangekündigte Stichprobenkontrollen der Lkw-Ladungen durch; dabei wird geprüft, ob die Angaben auf den LMCC/PLMCC mit den auf dem Lkw geladenen Stämmen übereinstimmen (Eigentumskennzeichen, Standortkennzeichen, Bestandsnr., Lkw-Identifizierungs-Nr., Bestimmungsort usw.); — an den festgelegten Kontrollstellen prüft FC-TIDD die LMCC/PLMCC, erfasst die Daten mit Handcomputern und übermittelt sie an die zentrale Datenbank der TVD; — bei der Ankunft im Sägewerk werden Angaben zu den Stämmen im Eingangsbuch des Sägewerks erfasst. Beförderung (eingeführtes Holz) — TIDD misst das Holz im Hafen ab und versieht jeden Stamm/jedes Bündel mit einer Kennzeichnungsmarke; — Stämme, die zur lokalen Verarbeitung bestimmt sind, werden auf Lkw geladen und die TIDD stellt ILMCC aus; — die bei der Zollanmeldung angegebenen Daten ähneln denjenigen, die bei in ghanaischen Wäldern geschlagenen Stämmen erhoben werden, und werden der TVD übermittelt. Dazu zählen: Nummer der Kennzeichnungsmarke, Baumart, Länge und Durchmesser an beiden Enden. Für jede Lkw-Ladung sind es folgende Daten: LIF-Nr., Identität des Einführers, Ursprungsland, Bestimmungsort, Identität des Verarbeitungsbetriebs, Lkw-Identifizierungs-Nr. sowie Identität von Lkw-Fahrer und -Eigentümer. ERGEBNIS LMCC/PLMCC, ILMCC, Frachtbrief, Angaben zu den im Sägewerk-Eingangsbuch verzeichneten Stämmen. GRUNDSATZ 4 Beförderung Das Holz wird zu jedem Zeitpunkt vorschriftsgemäß befördert. KRITERIUM 4.2 Das Holz wird innerhalb der gesetzlich zulässigen Zeiten befördert. ZUSTÄNDIGKEIT FC-TIDD (kontrolliert Lkw-Bewegungen). VERFAHREN FC-TIDD und FC-FSD stellen sicher, dass das Holz nur an Werktagen zwischen 6.00 und 18.00 Uhr befördert wird, es sei denn, der Präsident der FC gestattet auf einen entsprechenden Antrag hin eine Ausnahme. ERGEBNIS LMCC/PLMCC/ILMCC. GRUNDSATZ 5 Verarbeitung KRITERIUM 5.1 Die Holzverarbeitungsbetriebe haben gültige Lizenzen, sind bei der Forstkommission registriert und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen. ZUSTÄNDIGKEIT FC-TIDD (prüft die vom Holzunternehmen vorgelegten Unterlagen und Quelle der vom Holzunternehmen verwendeten Rohstoffe). VERFAHREN Neue Holzunternehmen: — Unternehmer reicht bei der FC Antrag zur Gründung eines Holzunternehmens ein; — FC-TIDD prüft die dazu erforderlichen Unterlagen (Geschäftsplan, Machbarkeitsstudie einschließlich Angaben zur Rohstoffquelle); — bei Erfüllung aller Bedingungen trägt die FC-TIDD das Holzunternehmen in das Unternehmensregister ein und erteilt die Lizenz. Bestehende Holzunternehmen — Holzunternehmen beantragt jedes Jahr Verlängerung seiner Lizenz bei der FC; — FC-TIDD prüft die erforderlichen Unterlagen (Unternehmenscode und Zulassung zur Aufnahme einer geschäftlichen Tätigkeit — beides von der zentralen Registerbehörde (Registrar-General) ausgestellt; steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung — von der Finanzverwaltung ausgestellt; Nachweis über die verlängerte Gültigkeit des Eigentumskennzeichens — von der FC-FSD ausgestellt); — bei Erfüllung aller Bedingungen verlängert die FC-TIDD die Lizenz des Holzunternehmens. ERGEBNIS Gültige Lizenz. GRUNDSATZ 5 Verarbeitung KRITERIUM 5.2 Die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen entsprechen den rechtlichen Standards. ZUSTÄNDIGKEIT — TIDD (prüft Erfüllung der arbeitsrechtlichen und gesundheits- und sicherheitsbezogenen Anforderungen); — Gewerbeaufsicht (Abteilung für Arbeit). VERFAHREN Holzunternehmen stellt sicher, — dass alle Beschäftigten unter befriedigenden Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen arbeiten, — dass den Beschäftigten die notwendigen Informationen, Anweisungen und Schulungsmaßnahmen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zuteil werden, — dass ausreichende Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit der Beschäftigten im Brandfall zu gewährleisten, — dass zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz die im Arbeitsumfeld bestehenden Gefahrenquellen minimiert werden, — dass für alle Beschäftigten eine Berufsunfallversicherung besteht; — Abteilung für Arbeit führt Kontrollen durch und weist den Arbeitgeber ggf. an, die notwendigen Abhilfemaßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. ERGEBNIS Werksanleitungen, Schulungsmaßnahmen, Versicherung und Unfallmeldungen. GRUNDSATZ 6 Handel Alle Verkäufer/Ausführer verfügen über gültige Lizenzen/Genehmigungen für die Holzvermarktung. KRITERIUM 6.1 Die Ausführer verfügen über eine Lizenz der FC. ZUSTÄNDIGKEIT FC-TIDD. VERFAHREN — Käufer beantragt Kontrolle; — Ausführer legt steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vor; — TIDD erstellt Kontrollbericht; — TIDD nimmt Datenabgleich vor; — FC-TIDD nimmt Input-Output-Vergleich vor; — vor der Ausfuhr des verarbeiteten Holzes beantragt der Ausführer elektronisch oder schriftlich die Genehmigung des Exportsvertrags und die Erteilung einer Vertrags-Nr.; der Vertrag wird geprüft und genehmigt; — zum Zeitpunkt der Ausfuhr gibt die TIDD u. a. folgende Angaben in die Datenbank der TVD ein: Name des Verarbeitungsbetriebs, Vertrags-Nr., Name des Käufers, Volumen und Abmessungen nach Baumart und Produkt usw.; — TIDD erstellt für jeden Produzenten bzw. Ausführer Berichte über die monatlichen Ausfuhren von verarbeiteten Holzprodukten; — die TVD erhält die Liste der Nummern der Bündel-Kennzeichnungsmarken, gibt sie in die zentrale Datenbank ein und erstellt einen Bericht über die Herkunft einiger auf Stichprobenbasis ausgewählter Bündel u. a. mit folgenden Angaben: Ort und Datum der Verarbeitung, Kennzeichungsnummern der Stämme, Kennzeichnungsnummern und ursprünglicher Standort der gefällten Bäume, Ort und Datum des Holzeinschlags usw.; — nach erfolgreichem Abgleich der Datensätze übermittelt die TVD der TIDD den Prüfbericht; TIDD erteilt die Ausfuhr-/FLEGT-Genehmigung; — TIDD übermittelt Daten an die Zollverwaltung, damit diese die Fracht zum Verladen auf das Schiff freigeben kann; — Zollverwaltung gibt Fracht zur Ausfuhr frei. ERGEBNIS — Bescheinigung über die Eintragung des Käufers; — von der FC ausgestellte Betriebslizenz; — von der FC-TIDD genehmigter Kaufvertrag; — CLC; — Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Bericht über die Produktkontrolle, CLC und Zollabfertigung. GRUNDSATZ 6 Handel Alle Verkäufer/Ausführer verfügen über gültige Lizenzen/Genehmigungen für die Holzvermarktung. KRITERIUM 6.2 Die inländischen Verkäufer sind bei der Forstkommission registriert. ZUSTÄNDIGKEIT FC-TIDD (prüft die Registrierungsanträge einheimischer Verkäufer, führt Vor-Ort-Kontrollen bei den Verkäufern durch, prüft die Einkäufe des Verkäufers bei den Sägewerken). VERFAHREN — Verkäufer beantragt Kontrolle; — Verkäufer legt steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vor; — FC-TIDD legt Kontrollbericht vor; — FC-TIDD nimmt Datenabgleich vor; — FC-TIDD nimmt Input-Output-Vergleich vor; — künftig wird die TIDD für jeden Produzenten Berichte über die monatliche Belieferung des heimischen Markts mit verarbeiteten Holzprodukten erstellen. ERGEBNIS — Dem Verkäufer von der FC ausgestellte gültige Registrierungsbescheinigung; — von der FC erteilte Betriebslizenz; — Bericht über die Produktkontrolle; — MwSt.-Registrierungsbescheinigung; — einkommenssteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. GRUNDSATZ 7 Steuerliche Verpflichtungen Weder das Holzunternehmen noch der Verkäufer hat zum Zeitpunkt des Verkaufs bzw. der Ausfuhr noch gesetzlich vorgeschriebene Gebühren, Pachtgelder oder Steuern zu entrichten. KRITERIUM 7.1 Das Holzunternehmen ist keine Einschlagsgebühren oder sonstige von Holzunternehmen in Ghana zu entrichtenden Gebühren schuldig. ZUSTÄNDIGKEIT — TIDD (prüft Entrichtung von Einschlags- und anderen Gebühren vor Erteilung der FLEGT-Genehmigung); — FC-FSD (prüft die Entrichtung von Einschlagsgebühren vor Verlängerung der Gültigkeit des Eigentumskennzeichens); — TREC (prüft Entrichtung von Einschlagsgebühren vor Vorauswahl der Teilnehmer an Ausschreibungen). VERFAHREN Waldinspektor erstellt wöchentliche Abrechnungsberichte auf der Grundlage der TIF. Der für den betreffenden Waldbezirk zuständige Buchhalter erstellt Rechnung des Holzunternehmens. Wöchentlich wird eine Rechnung/Abrechnung vorgelegt. Anhand der Rechnungen erstellt FC-FSD Analyseberichte über die je nach Holzproduktion der einzelnen Produzenten erhobenen Gebühren. TIDD nimmt Abgleich der Finanzflüsse vor. Für Ausführer schließt dies Folgendes ein: — Einschlagsgebühren; — genehmigtes Devisenkontrollformular A2 der Bank of Ghana; — Nachweise für die Zahlungen im Zusammenhang mit Kreditbriefen. ERGEBNIS Unternehmensrechnung, Zahlungsbestätigungen, Devisenkontrollformular A2, Kreditbriefe. GRUNDSATZ 7 Steuerliche Verpflichtungen Weder das Holzunternehmen noch der Verkäufer hat zum Zeitpunkt des Verkaufs bzw. der Ausfuhr noch gesetzlich vorgeschriebene Gebühren, Pachtgelder oder Steuern zu entrichten. KRITERIUM 7.2 Das Holzunternehmen ist keine Grundstückspacht schuldig. ZUSTÄNDIGKEIT FC-FSD (prüft die Zahlung von Grundstückspacht). VERFAHREN FC-FSD übermittelt Holzunternehmen monatliche Abrechnungen. ERGEBNIS Von der FSD monatlich ausgestellte Unternehmensabrechnungen, Zahlungsbestätigungen. GRUNDSATZ 7 Steuerliche Verpflichtungen Weder das Holzunternehmen noch der Verkäufer hat zum Zeitpunkt des Verkaufs bzw. der Ausfuhr noch gesetzlich vorgeschriebene Gebühren, Pachtgelder oder Steuern zu entrichten. KRITERIUM 7.3 Der Ausführer ist keine Ausfuhrabgaben schuldig. ZUSTÄNDIGKEIT TIDD (prüft die Zahlung von Ausfuhrabgaben vor der Registrierung und vor der Erteilung der FLEGT-Genehmigungen. VERFAHREN — Ausführer legt Ausfuhrunterlagen vor; — TIDD prüft, welche Holzarten abgabenpflichtig sind; — Ausführer zahlt die Abgaben; — FC-TIDD erteilt Lizenz; — FC-TIDD legt dem MLFM, dem MFEP und dem Rechnungshof Quartalsberichte vor. ERGEBNIS Zahlungsbestätigungen und Quartalsberichte der FC-TIDD. GRUNDSATZ 7 Steuerliche Verpflichtungen Weder das Holzunternehmen noch der Verkäufer hat zum Zeitpunkt des Verkaufs bzw. der Ausfuhr noch gesetzlich vorgeschriebene Gebühren, Pachtgelder oder Steuern zu entrichten. KRITERIUM 7.4 Weder das Holzunternehmen noch der Ausführer ist Körperschaftsteuer schuldig. ZUSTÄNDIGKEIT — FSD (prüft die Einkommenssteuerzahlungen vor der Registrierung des Eigentumskennzeichens und vor der Zuteilung der Waldressourcen); — TIDD (prüft Einkommenssteuer vor der Registrierung von Ausführern/einheimischen Verkäufern von Holzprodukten). VERFAHREN Ausführer oder Verkäufer legt einkommenssteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung im Zusammenhang mit der Registrierung oder Verlängerung des Eigentumskennzeichens bei der TIDD oder der Verlängerung der Lizenz vor. ERGEBNIS Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Zahlungsbestätigungen. 4.   Genehmigungsverfahren Als amtliche Genehmigungsstelle wird die TIDD für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für alle L

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.