Europäische Union

Beschluss des Rates vom 16. November 2009 über die Unterzeichnung und den Abschluss eines Freiwilligen Partnerabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ghana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Gemeinschaft

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32010D0151. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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k und Eigentumskennzeichen) enthalten. 4.   Nachernteprüfung (Grundsatz 3, Kriterium 3.2) Nach Abschluss der Ernte im jeweiligen Waldabschnitt im Einklang mit dem Ernteplan wird die RMSC eine Nachernteprüfung vornehmen. Das Datum der Eröffnung und das Datum der Schließung des Waldabschnitts werden zum Zwecke des Datenabgleichs in der zentralen Datenbank gespeichert werden. Mit der Nachernteprüfung soll gewährleistet werden, dass der Produzent den Ernteplan eingehalten und das Einschlagsgebiet in einem guten forstbetrieblichen Zustand zurückgelassen hat. Sie bietet auch eine Gelegenheit, die Qualität der Bestandsaufnahme zu überprüfen. Im Einzelnen wird Folgendes geprüft werden: — ob die Bestandsaufnahme vollständig war und die Baumdurchmesser richtig gemessen wurden, — ob der Produzent nur die Bäume gefällt hat, die auf der Ertragsliste standen, — ob die in den Formularen angegebenen Stämme von der Zahl, Art und Größe her mit den gefällten Bäumen übereinstimmen, — ob beim Holzeinschlag keine übermäßigen Waldschäden verursacht wurden. Der Bericht über die Nachernteprüfung wird dem Bezirksbüro der FSD, dem Regionalbüro der FSD, den zentralen Dienststellen der FSD und den zentralen Dienststellen der Forstkommission übermittelt werden. Auch die TVD wird ein Exemplar des Berichts zum Zwecke des Datenabgleichs erhalten. Die TVD wird auf Stichprobenbasis Nacherntekontrollen durchführen. Ein Ablaufschema der Nacherntekontrolle ist in Anlage III beigefügt. 5.   Beförderung und Kontrolle der Stämme (Grundsatz 4, Kriterium 4.1) Die Abteilung „Entwicklung der Holzindustrie“ (Timber Industry Development Division — TIDD) wird unangekündigte Unterwegskontrollen der Lkw-Ladungen durchführen. Diese unangekündigten Kontrollen werden die Kontrollmaßnahmen an den kritischen Kontrollpunkten ergänzen. Bei den Unterwegskontrollen wird geprüft werden, ob die beim Abtransport ausgestellten Bescheinigungen (Log Measurement and Conveyance Certificates — LMCC) mit den Ladungen übereinstimmen. Im Einzelnen wird außerdem sichergestellt werden, dass alle Stämme mit Kennzeichnungsmarken versehen sind, dass keine Formulare wiederverwendet wurden, dass der Lkw die richtige Identifizierungsnummer hat und dass die Route des Lkw mit dem Herkunfts- und Bestimmungsort der Ladung übereinstimmt. Die Ergebnisse der von der TIDD durchgeführten Kontrollen werden mit Handcomputern erfasst und in die Datenbank der TVD zum Zwecke des Datenabgleichs übertragen werden. Ein entsprechendes Ablaufschema in Anlage IV beigefügt. 6.   Beschlagnahmtes Holz (Grundsatz 2, Kriterium 2.3) Von der Forstkommission beschlagnahmtes Holz wird ausschließlich auf Anordnung eines Gerichts im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung veräußert werden. Der erfolgreiche Bieter wird von der FSD eine Kaufbescheinigung erhalten. Die Bescheinigung wird in der zentralen Datenbank registriert werden. Alle versteigerten Holzprodukte werden mit Kennzeichnungsmarken versehen werden. Die Forstkommission wird einen Bericht über die Ergebnisse der Versteigerung und die fälligen Zahlungen erstellen, die auch in die zentrale Datenbank eingegeben werden. Ein entsprechendes Ablaufschema ist in Anlage V beigefügt. 7.   Importiertes Holz (Grundsatz 4, Kriterium 4.1) Die Zollverwaltung (Customs, Excise and Prevention Services — CEPS) muss der TIDD über die GCNet-Plattform alle zur Verarbeitung eingeführten Stämme und sonstigen Holzprodukte melden. Alle eingehenden Lieferungen werden der TIDD entsprechend gemeldet; auch die TVD wird darüber informiert. Die Kontrolle der eingeführten Stämme wird anhand der Ausfuhrdokumente erfolgen. Noch im Hafen messen Mitarbeiter der TIDD die Stämme und versehen jeden einzelnen mit einer Kennzeichnungsmarke. Auch andere Produkte wie zur Wiederverarbeitung bestimmtes Bauholz werden mit Kennzeichnungsmarken versehen werden. Sind die Stämme zur Verarbeitung in lokalen Verarbeitungsbetrieben bestimmt, so stellt die TIDD die entsprechenden Mess- und Beförderungsbescheinigungen für eingeführtes Holz (Import Log Measurement and Conveyance Certificate — ILMCC) aus. Das Holz wird anschließend auf Lkw geladen und — zusammen mit den ILMCC — in die lokalen Verarbeitungsbetriebe befördert. Die entsprechenden Daten, die denen ähneln, die bei in ghanaischen Wäldern geschlagenem Holz erhoben werden, werden der TVD übermittelt. Für jeden eingeführten Stamm und jedes eingeführte Holzprodukt werden folgende Daten erhoben und gespeichert: Nummer der Kennzeichnungsmarke, Baumart, Länge und Durchmesser an beiden Enden; für jede Ladung sind es folgende Daten: LMCC, Identität des Einführers, Ursprungsland, Bestimmung, Identität des Verarbeitungsbetriebs, Lkw-Identifizierungsnummer sowie Identität von Lkw-Fahrer und -Besitzer. Danach unterliegt das Holz ähnlichen Verfahren des Lieferkettenmanagements wie in Ghana geschlagenes Holz. Ein entsprechendes Ablaufschema ist in Anlage VI beigefügt. 8.   Eingang der Stämme im Verarbeitungsbetrieb (Grundsatz 5) Der Produzent wird die im Verarbeitungsbetrieb eingehenden Stämme täglich melden. Für jede Ladung wird diese Meldung folgende Angaben enthalten: Ort, Datum/Uhrzeit, LMCC-Nummer und Lkw-Identifizierungsnummer. Großunternehmen mit einem großen Lagerhof müssen den Lagerplatz jedes einzelnen Stamms angeben. Diese Angabe wird bei jedem Lagerplatzwechsel entsprechend geändert werden. Die TIDD wird prüfen, ob alle Stämme mit Kennzeichnungsmarken versehen sind und ob die Daten auf der Kennzeichnungsmarke mit den in den Meldungen enthaltenen Angaben übereinstimmen. Auch über wiederverarbeitetes Holz werden Daten erhoben werden. Die beim Eingang der Stämme im Verarbeitungsbetrieb gesammelten Daten werden der TVD zur Verfügung gestellt und mit den LIF und den LMCC verglichen werden. Ein entsprechendes Ablaufschema ist in Anlage VII beigefügt. 9.   Erfassung von Angaben zu Stammverarbeitung und Arbeitsschichten (Grundsatz 5) Am Ende jeder Arbeitsschicht wird das Sägewerk/der Verarbeitungsbetrieb eine Liste der während der Schicht verarbeiteten Stämme und Stammteile erstellen. Die Liste wird folgende Angaben enthalten: Datum, Name des Verarbeitungsbetriebs, Nummern der Kennzeichnungsmarken, Mengen des verarbeiteten Holzes und Nummer des Verarbeitungsvertrags. Das System muss gewährleisten, dass die verarbeiteten Holzstücke den einzelnen Stämmen bzw. Stammabschnitten zugeordnet und damit für jedes Bündel an verarbeitetem Holz die dazu verwendeten Stämme identifiziert werden können. Die Umrechnungsfaktoren werden sich nach Durchmesser, Baumart und Holzqualität usw. der verwendeten Stämme richten. Sie sind von entscheidender Bedeutung für einen genauen Datenabgleich und werden in der Pilotphase weiterentwickelt werden. Kontrolleure der TIDD werden die Datenerfassung überwachen, um die Richtigkeit der Daten zu gewährleisten. Es wird festgehalten werden, an welchen Tagen Stichprobenkontrollen und die regelmäßigen Schichtkontrollen durchgeführt wurden, damit die Ergebnisse mit den Ergebnissen an Tagen, an denen keine Kontrolleure zugegen waren, verglichen werden können. Die vom Produzenten vorgelegten Daten über die Schichtproduktion werden zum Zwecke des Datenabgleichs in die zentrale Datenbank übertragen werden. Dazu werden auch monatlich erfasste Angaben zu den Beständen an verarbeiteten Stämmen und Holzprodukten gehören. Ein entsprechendes Ablaufschema ist in Anlage VIII beigefügt. 10.   Verarbeitetes Holz (Grundsatz 5) Nach der Verarbeitung werden die verarbeiteten Holzstücke zu Bündeln zusammenfasst und mit neuen Kennzeichnungsmarken versehen werden. Vor dem Verladen der Bündel auf Lkw oder in Container werden Kontrolleure der TIDD Kontrollen durchführen. Für jede Lkw-Ladung wird ein nummerierter Frachtbrief ausgestellt werden. Für jedes Bündel an verarbeitetem Holz werden folgende Daten erfasst werden: Nummer der Kennzeichnungsmarke, Typ, Baumart, Volumen, Stückzahl, Vertragsnummer, Bestimmungsort, Frachtbriefnummer sowie Liste der verwendeten Stämme. Durch die Kontrollen der TIDD wird gewährleistet werden, dass die Daten mit der Ladung übereinstimmen. Die Daten werden der TVD übermittelt werden, damit die Kontrollergebnisse mit den Angaben des Produzenten verglichen werden können. So wird festgestellt werden, ob die Produzenten genaue Angaben zu ihrer Produktion machen. Den zentralen Dienststellen der Forstkommission und der TIDD werden monatliche Berichte vorgelegt werden. Ein entsprechendes Ablaufschema ist in Anlage IX beigefügt. 11.   Ausfuhr der Holzbündel (Grundsatz 5) Damit die Bündel an verarbeitetem Holz ausgeführt werden können, werden die Exporteure mittels eines Online-Formulars die Genehmigung des Exportvertrags und die Erteilung einer Vertrags-Nr. beantragen und dabei den Namen des Käufers, den Bestimmungsort, das Versanddatum und den Schiffsnamen angeben. Als Back-up für das elektronische System wird die Möglichkeit bestehen, Daten auch auf Papier einzureichen. Dazu werden neben einer Liste der Kennzeichnungsmarken der einzelnen Bündel mit Angaben zu Produkttyp, Volumen, Baumart, Qualitätsstufe usw. auch Informationen über den Kaufvertrag, den Käufer usw. gehören. Nach Eingabe der Liste der Kennzeichnungsmarken in die zentrale Datenbank wird ein Bericht erstellt werden, der mit folgenden Angaben die Lieferkette nachzeichnet: Ort und Datum der Verarbeitung, Kennnummern der Stämme, Kennnummern und Standorte der verwendeten Bäume, Datum des Einschlags (eine digitale Karte der Standorte der verwendeten Bäume soll ins Netz gestellt werden) und die Ergebnisse der Stichprobenkontrollen der TVD der Forstkommission (Unstimmigkeiten bei Volumen/Baumart). Bei den Stichprobenkontrollen handelt es sich um die von der TVD auf Stichprobenbasis durchgeführten Nachernteprüfungen. Sollten keine Unstimmigkeiten festgestellt werden, die einen festgelegten Schwellenwert übersteigen, wird die TIDD die Erlaubnis erhalten, eine FLEGT-Genehmigung zu erteilen. Die in den ausgestellten Ausfuhrgenehmigungen enthaltenen Angaben (Name der ausstellenden Person, Nummer der Genehmigung, Volumen, Baumart, Produkttyp, Ausstellungsdatum, Name des Exporteurs, Name des Käufers usw.) werden in der zentralen Datenbank gespeichert werden. Zum Zeitpunkt der Vertragsgenehmigung wird die TIDD die Vertragsdaten in das System eingeben: Vertragsnummer, Name des Käufers (im Ausland), Name des Verarbeitungsbetriebs, Volumen/Abmessungen der zu liefernden Produkte (nach Baumart und Produkt-Typ). Ein entsprechendes Ablaufschema ist in Anlage X beigefügt. Die nachstehende Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Verfahren zur Gewährleistung der Verfolgbarkeit von Holz und Holzprodukten von der Bestandsaufnahme und der Baumfällung über die Aufarbeitung des Holzes und die Erst- und Zweitverarbeitung bis hin zur Ausfuhr. Tabelle 1:   Datenabgleich entlang der Lieferkette Tätigkeit Ergebnis Datenquelle Datenabgleich Schlüsseldaten Bestandsaufnahme Bestandsliste/-karte FC/Privatsektor   Bestandsnr., Baumart, Standortkennzeichen, Eigentumskennzeichen ↓ Auswahl der einzuschlagenden Bäume Ertragsliste/-karte FC   Bestandsnr., Baumart, Standortkennzeichen, Eigentumskennzeichen ↓ Ertragsbestätigung Ertragsliste/-karte RMSC Bestandsliste, Ertragsliste Bestandsnr., Baumart, Standortkennzeichen, Eigentumskennzeichen ↓ Nachernteprüfung Liste der gefällten Bäume (TIF) RMSC/TVD Ertragsliste, TIF Bestandsnr., Nr. der Baum-Kennzeichnungsmarke Aufarbeitung des Holzes und Beförderung der Stämme Stamm-Daten (LIF) (Meldung), LMCC FSD/Holzunternehmen TIF, LIF, LMCC Nr. der Stamm-Kennzeichnungsmarke, LMCC ↓ Unterwegskontrolle der Holzladungen Stamm-Daten (Kontrolle) TIDD (HHC) LMCC und Lkw-Ladungen Nr. der Stamm-Kennzeichnungsmarke, Nr. der LMCC, Lkw-Identifizierungs-Nr. ↓ Verarbeitungsbetrieb Eingang der Stämme Erstverarbeiter TIDD Abgleich mit Stamm-Meldung, LMCC, Lkw-Identifizierungs-Nr. Nr. der Stamm-Kennzeichnungsmarke, LMCC, Lkw-Identifizierungs-Nr. ↓ Verarbeitung der Stämme Verarbeitete Stämme Erstverarbeiter Verarbeitete Stämme, Volumen/Baumart Nr. der Stamm-Kennzeichnungsmarke, Vertragsnr. ↓ Beförderung des verarbeiteten Holzes (Erstverarbeitung) Daten über das verarbeitete Holz (Meldung) Erstverarbeiter Abgleich mit verarbeiteten Stämmen Nr. der Stamm-Kennzeichnungsmarke, Nr. der Kennzeichnungsmarke des verarbeiteten Holzes (Erstverarbeitung), Vertragsnr. ↓ Kontrolle des verarbeiteten Holzes (Erstverarbeitung) Daten über das verarbeitete Holz (Kontrolle) TIDD (HHC) Abgleich mit Meldung über das verarbeitete Holz (Erstverarbeitung) Nr. der Kennzeichnungsmarke des verarbeiteten Holzes (Erstverarbeitung) ↓ Ausfuhr des verarbeiteten Holzes (Erstverarbeitung) Eingang des verarbeiteten Holzes (im Hafen) Ausführer Abgleich mit angegebener Frachtbriefnr. Nr. der Kennzeichnungsmarke des verarbeiteten Holzes (Erstverarbeitung) Nr. des Ausfuhrdossiers oder Eingang in einem anderen Sägewerk zur Zweitverarbeitung Verarbeitetes Holz Eingang Zweitverarbeiter Abgleich mit Meldung über Erstverarbeitung Nr. der Kennzeichnungsmarke des verarbeiteten Holzes (Erstverarbeitung) Vertragsnr. ↓ Beförderung des verarbeiteten Holzes (Zweitverarbeitung) Daten über das verarbeitete Holz (Meldung) Zweitverarbeiter Abgleich mit Daten über verarbeitetes Holz (Erstverarbeitung) Nr. der Kennzeichnungsmarke des verarbeiteten Holzes (Zweitverarbeitung) ↓ Kontrolle des verarbeiteten Holzes (Zweitverarbeitung) Daten über das verarbeitete Holz (Kontrolle) TIDD (HHC) Abgleich mit Meldung über verarbeitetes Holz (Zweitverarbeitung) Nr. der Kennzeichnungsmarke des verarbeiteten Holzes (Zweitverarbeitung) ↓ Ausfuhr des verarbeiteten Holzes (Zweitverarbeitung) Eingang des verarbeiteten Holzes (im Hafen) Ausführer TIDD/TVD Gesamte Lieferkette Nr. der Kennzeichnungsmarke des verarbeiteten Holzes (Zweitverarbeitung), Nr. des Ausfuhrvorgangs 3.   Überprüfung Nachstehend werden die zur Gewährleistung der Legalität angewandten Grundsätze und Kriterien im Einzelnen dargelegt. Die Verfahren wie sie von den betroffenen Stellen durchgeführt werden, werden beschrieben. Die Kontrollverfahren, die von den zuständigen Abteilungen der Forstkommission durchgeführt werden, werden daher in Tabelle 2 erläutert. Die Ergebnisse der Kontrollverfahren werden gemäß Protokollen überprüft werden, die im Rahmen der Pilotphase des LAS entwickelt werden sollen. Außerdem werden in der Pilotphase auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen die genauen Sanktionsmaßnahmen für Verstöße entwickelt werden, die im Zuge der Kontrollen aufgedeckt werden. Eine Überprüfungsmethodik (Häufigkeit, Stichprobenverfahren, Kontrollverfahren vor Ort und Sammlung von Nachweisen) wird festgelegt und in einem Verfahrensleitfaden der TVD erläutert werden. Die Tabelle beruht auf der in Anhang II des Abkommens dargelegten Legalitätsdefinition. Tabelle 2:   Kontrollverfahren und zugrunde liegende Legalitätsgrundsätze und -kriterien GRUNDSATZ 1 Quelle des Holzes: Holz stammt aus ausgewiesenen Einschlagsgebieten. Die betroffenen Einzelpersonen, Gruppen und Eigentümer haben sich schriftlich damit einverstanden, dass für die fraglichen Gebiete Einschlagsrechte erteilt werden. KRITERIUM 1.1 Bei Holznutzungsverträgen (TUC) für Waldreservate umfasst die Vorbereitung des Waldbewirtschaftungsplans die strategische Planung; Abgrenzung des vom TUC erfassten Gebiets; Bestandsaufnahme durch die FSD vor der Ernte (innerhalb und außerhalb von Waldreservaten, in den Plantagen); schriftliche Einverständniserklärung der betroffenen Einzelpersonen, Gruppen und Eigentümer. ZUSTÄNDIGKEIT — FSD: strategische und operative Planung im Zusammenhang mit TUC für Erntegebiete in Waldreservaten; RMSC: Qualitätskontrolle der Bestandsaufnahme und Ertragsbestätigung; — TIDD: Prüfung der Einfuhrunterlagen für importiertes Holz und Erstellung entsprechender Berichte. VERFAHREN Innerhalb von Waldreservaten Strategische Bewirtschaftungspläne — Bildung eines Planungsteams; — Überprüfung der gegenwärtigen Lage auf der Grundlage verfügbarer Informationen; — vorläufige Zonierung; — Felduntersuchungen; — vorläufige Bewirtschaftungsplanung für jede Zone; — Erstellung eines ersten Entwurfs des Bewirtschaftungsplans; — Überprüfung des Entwurfs durch die Eigentümer der Waldressourcen; — Überarbeitung des Entwurfs; — Billigung des Entwurfs auf lokaler Ebene; — Übermittlung des Berichts an die Behörden auf nationaler Ebene zur Überprüfung und Genehmigung; — Veröffentlichung und Verteilung des endgültigen Bewirtschaftungsplans; — Erstellung einer Kurzfassung des Plans in Form einer Broschüre. Abgrenzung des vom TUC erfassten Gebiets — Aufrichtung von Grenzpfeilern durch die FSD; — Aufräumarbeiten an den Grenzen des Einschlagsgebiets durch die FSD. Schriftliches Einverständnis Aushängen von Bekanntmachungen in den Räumen der Bezirksversammlung, des traditionellen Rates und der Gebietsverwaltung, in deren Zuständigkeit das ausgewiesene Einschlagsgebiet fällt, für die Dauer von 21 Tagen. Die betroffenen Einzelpersonen, Gruppe oder Eigentümer melden ihr Interesse an und erklären sich schriftlich gegenüber der FC damit einverstanden, dass für das fragliche Gebiet Einschlagsrechte erteilt werden. Bestandsaufnahme — FC führt Bestandsaufnahme für KMU durch; Großunternehmen führen Bestandsaufnahmen in den von ihren TUC erfassten Gebieten selbst durch; — Qualitätskontrolle und Billigung der Bestandsaufnahme durch die FC (RMSC); — Digitalisierung der Ertragsliste und Erstellung einer Ertragskarte unter der gemeinsamen Verantwortung der FC und des betreffenden Holzunternehmens; — Gründliche Prüfung und Genehmigung der Ertragsliste durch die FC (RMSC); — Übermittlung der genehmigten Ertragsliste an FSD, TIDD und TVD durch die RMSC, Übermittlung der genehmigten Ertragsliste an das betreffende Holzunternehmen über die FSD mit einem Begleitschreiben, in dem die wichtigsten Einschlagsbestimmungen der FC erläutert werden; — Genehmigung der Ertragsliste und Eingabe (zentrales Element des WTS) in die zentrale Datenbank durch die RMSC; — Genehmigung der Ertragsliste und Eingabe in die Datenbank durch die FSD. Außerhalb von Waldreservaten Operationsplan und Bestandsaufnahme — Billigung und ggf. Änderung des Entwurfs des dem Holznutzungsvertrag angehängten Operationsplans (FC-FSD); — erste Auswahl der zu fällenden Bäume durch den Vertragsnehmer (Holzunternehmen); — Kontrolle vor dem Einschlag, d. h. GPS-Ortung sämtlicher außerhalb von Waldreservaten zu fällenden Bäume (FC-FSD); — Erfassung der Baumparameter (FC-FSD); — Auswahl der einzuschlagenden Bäume und Genehmigung der Ertragsliste (FC-FSD); — Erstellung des jährlichen Einschlagsplans; — FSD übermittelt Holzunternehmen und TVD jeweils ein Exemplar der genehmigten Ertragsliste; — FSD gibt genehmigte Ertragsliste in die zentrale Datenbank ein. Abgrenzung — Vor-Ort-Kontrollen der nicht zugeteilten Flächen durch die FSD; — Grenzziehung nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit bestehenden Eigentumsrechten und wichtigen Landschaftsmerkmalen (Flüssen, Straßen usw.); — Ermittlung auszugrenzender Flächen und Festlegung der Grenzen durch die FSD; — Kartierung und Beschreibung der Grenzen durch die FSD. Schriftliches Einverständnis — Konsultationen mit den Gemeinschaften und dem Leiter der Bezirksverwaltung (District Chief Executive — DCE) oder ihrem bzw. seinem akkreditierten Vertreter; — Vor-Ort-Kontrolle des potenziellen Erntegebiets mit Einverständnis des Grundbesitzers. Plantage — Bestandsaufnahme aller erntefähigen Bäume (FC-FSD); — Schätzung des Holzvolumens der stehenden Bäume (FC-FSD); — Vorauszahlung durch den Vertragsnehmer (Holzunternehmen); — Ausstellung der Zutrittsgenehmigung (FC-FSD); — FSD übermittelt Holzunternehmen und TVD jeweils ein Exemplar der Zutrittsgenehmigung; — FSD gibt Einzelheiten der Zutrittsgenehmigung und das geschätzte Holzvolumen der stehenden Bäume in ihre zentrale Datenbank ein. Abgrenzung Kartierung der Abschnittsgrenzen sämtlicher innerhalb der Waldreservate befindlicher Plantagen durch die FC; Markierung der Grenzen der Plantagenabschnitte durch das Referat „Plantagen“ der FSD (z. B. durch Räumung, mit Ölfarben). Unterwasserwälder Festlegung der Blocknummern (FC-FSD/Holzunternehmen). Eingeführtes Holz — Holzunternehmen meldet Holzeinfuhren über die GCNet-Plattform der Zollverwaltung bei der TIDD an; — jede eingehende Ladung muss der TIDD gemeldet werden; — die FC-TIDD prüft, ob das gesamte eingeführte Holz im Ursprungsland legal eingeschlagen wurde und dies ordnungsgemäß dokumentiert ist; diese Prüfung erfolgt anhand der Einfuhrunterlagen. ERGEBNIS Innerhalb von Waldreservaten — Unterlagen der Forstverwaltung; — Waldkarten; — Waldzustandsberichte, Bestandsaufnahme und Daten zu den einzuschlagenden Bäumen; — Kartierung nach Waldarten (kritische Lebensräume, genetische Brennpunkte, Biodiversitätsgebiete von globaler Bedeutung, Schutzgebiete für grobfaseriges Holz); — Reservatsbewirtschaftungsplan. Außerhalb von Waldreservaten — Operationsplan; — TUC-Karte; — Bericht über die Bestandsaufnahme außerhalb von Waldreservaten; — Einschlagskontrollformular CO2; — Einschlagsgenehmigungsformular CO3/Genehmigungsschreiben Plantage — Plantagenkarte; — Bericht über die Bestandsaufnahme; — Zahlungseingang; — Zutrittsgenehmigung. Unterwasserwälder — Bericht über die Blockbildung. Eingeführtes Holz Anmeldung der Holzeinfuhren bei der Zollverwaltung (GCNet-Bericht); Name des Einführers, Ursprungsland, usw. GRUNDSATZ 1 Quelle des Holzes: Das Holz stammt aus ausgewiesenen Einschlagsgebieten. Die betroffenen Einzelpersonen, Gruppen und Eigentümer haben sich schriftlich damit einverstanden erklärt, dass für die fraglichen Gebiete Einschlagsrechte erteilt werden. KRITERIUM 1.2 Schriftliche Einverständniserklärung der betroffenen Grundbesitzer, Einzelpersonen oder Gruppen. ZUSTÄNDIGKEIT — FC-FSD überprüft öffentliche Bekanntmachung anhand der Vierteljahresberichte der Bezirke. VERFAHREN Innerhalb von Waldreservaten — Einverständnis findet Eingang in den Reservatsbewirtschaftungsplan (FC-FSD). Außerhalb von Waldreservaten — Ermittlung des Grundbesitzers und der betroffenen Bauern durch die Bezirksversammlung, den Traditionellen Rat, die Gebietsverwaltung oder das Bezirksforstamt im Rahmen der Konsultationen; — Bildung des Vor-Ort-Kontrollteams im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften (FS-FSD); — Beilegung eventueller Landbesitzstreitigkeiten durch Schlichtung (FC-FSD); — lokale Akteure (z. B. Grundbesitzer, Bauern) erklären sich schriftlich mit dem Holzeinschlag einverstanden. ERGEBNIS — Bekanntmachungen der Bezirksverwaltung; — schriftliche Einverständniserklärung; — Protokoll über die Konsultationen; — Protokoll über die Schlichtungsverfahren. GRUNDSATZ 2 Erteilung von Einschlagsrechten Das Holzunternehmen ist Inhaber eines Holznutzungsvertrags, der nach Abwicklung des vorgeschriebenen Ausschreibungsverfahrens vom Minister ausgestellt und vom Parlament ratifiziert wurde, oder im Besitz einer von der Forstkommission ausgestellten gültigen Bergungslizenz. KRITERIUM 2.1 Holznutzungsverträge für Naturwälder und Plantagen Vorauswahl der für die Vergabe eines Holznutzungsvertrags in Fragen kommenden Holzunternehmen durch den Evaluierungsausschuss (TREC). ZUSTÄNDIGKEIT MLFM,TREC und FC. VERFAHREN — Holzunternehmen beteiligt sich an einem Ausschreibungsverfahren; — Forstkommission empfiehlt dem MLFM, dem Holzunternehmen einen Holznutzungsvertrag (TUC) zu vergeben; — Holzunternehmen erfüllt alle Bedingungen, die das Ministerium nach dem einschlägigen Gesetz in der Bekanntmachung der Vertragsvergabe festlegt; dazu zählt die Einholung des Einverständnisses der betroffenen Einzelpersonen, Gruppen oder Grundbesitzer; — Minister unterzeichnet den im vorgeschrieben Format erstellten TUC; — Parl

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.