GESETZESDATENBANK · EU-RECHT

Europäisches Recht recherchieren

EU-Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse sowie Primärrecht und Vertragsteile aus amtlichen Quellen. Ursprungsfassungen und Konsolidierungen werden getrennt angezeigt. Der Gesamtbestand des EU-Rechts ist noch nicht vollständig erfasst.

Fassungsstand beachten

Eine Ursprungsfassung oder ein Gesetzblatt enthält nicht automatisch spätere Änderungen. Auch ein Konsolidierungsdatum ist keine Zusicherung, dass eine Fassung heute unverändert gilt. Prüfen Sie die Fassungsangaben und die verlinkte amtliche Quelle.

45.113 Dokumentfassungen

Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/352 des Rates vom 4. März 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 10, 34, 41, 46, 48, 50, 51, 53, 55, 60, 73, 83, 94, 107, 110, 113, 118, 125, 128, 130 und 131 sowie des Vorschlags für eine neue Regelung über die Genehmigung geräuscharmer Straßenfahrzeuge zu vertretenden Standpunkts

Amtliche Ursprungsfassung · Kennung: 32016D0352

Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/357 des Rates vom 15. Januar 2016 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Hinblick auf die Beteiligung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Rahmen von Artikel 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten einschließlich Bestimmungen über die Mitwirkung an den von der Agentur eingeleiteten Initiativen, über finanzielle Beiträge und Personal

Amtliche Ursprungsfassung · Kennung: 32016D0357

Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/436 des Rates vom 15. März 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Protokolls Nr. II dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt

Amtliche Ursprungsfassung · Kennung: 32016D0436

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.