Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/287 der Kommission vom 15. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA.26500 (2012/C) (ex 2011/NN, ex CP 227/2008), die Deutschland Flughafen Altenburg-Nobitz GmbH und Ryanair Ltd. gewährt hat (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7369) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32016D0287. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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4.3.2016    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 59/22 BESCHLUSS (EU) 2016/287 DER KOMMISSION vom 15. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA.26500 (2012/C) (ex 2011/NN, ex CP 227/2008), die Deutschland Flughafen Altenburg-Nobitz GmbH und Ryanair Ltd. gewährt hat (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7369) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme nach den oben genannten Bestimmungen (1) und unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Am 27. August 2008 ging bei der Kommission eine Beschwerde des Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften e. V. (im Folgenden „BDF“) ein, in der dieser geltend machte, der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH und der Ryanair Ltd. (im Folgenden „Ryanair“) seien rechtswidrige staatliche Beihilfen gewährt worden. Die Beschwerde wurde unter der Beihilfenummer CP 227/2008 registriert. (2) Am 9. August 2010 leitete die Kommission die Beschwerde an Deutschland weiter und ersuchte um Auskünfte. Deutschland übermittelte die gewünschten Auskünfte mit Schreiben vom 30. September 2010. (3) Am 8. April 2011 bat die Kommission Air Berlin und Ryanair um Informationen. Air Berlin übermittelte die erbetenen Informationen am 10. Mai 2011. Ryanair übermittelte die erbetenen Informationen am 20. Juni 2011. Eine übersetzte Fassung dieser Stellungnahmen und ihrer Anhänge wurde Deutschland mit Schreiben vom 11. August 2011 übermittelt. Am 28. September 2011 setzte Deutschland die Kommission davon in Kenntnis, dass es im derzeitigen Stadium keine Stellungnahme beabsichtige. (4) Mit Schreiben vom 26. Januar 2012 informierte die Kommission Deutschland über ihren Beschluss, im Hinblick auf Investitions- und Betriebsbeihilfen zugunsten der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH, ermäßigte Flughafenentgelte für Fluggesellschaften und Verträge über Marketingdienstleistungen mit Ryanair das in Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (2) festgelegte Verfahren einzuleiten (im Folgenden „Eröffnungsbeschluss“). (5) Der Beschluss der Kommission zur Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (3) veröffentlicht. Die Kommission forderte die Beteiligten zur Abgabe ihrer Stellungnahmen zu der mutmaßlichen Beihilfe bzw. der Maßnahme auf. (6) Am 21. Februar 2012 ersuchte die Kommission Deutschland um zusätzliche Informationen. Deutschland übermittelte seine Stellungnahme zum Eröffnungsbeschluss sowie seine Antworten zum Auskunftsersuchen der Kommission am 24. Februar 2012, 30. März 2012 und 2. April 2012. (7) Am 13. April 2012 erhielt die Kommission Stellungnahmen von zwei Beteiligten, nämlich Ryanair und Airport Marketing Services (4) (im Folgenden „AMS“). (8) Da einige Antworten auf ihr Auskunftsersuchen vom 21. Februar 2012 fehlten, ersuchte die Kommission am 20. April 2012 Deutschland um weitere Informationen. Deutschland antwortete am 11. Mai 2012. (9) Am 25. Juni 2012 gingen bei der Kommission weitere Stellungnahmen Beteiligter ein (Ryanair, die Ryanair-Tochtergesellschaft AMS und ein für Ryanair handelndes Beratungsunternehmen). Die Kommission übermittelte Deutschland diese Stellungnahmen mit Schreiben vom 22. August 2012. Deutschland bat um eine Übersetzung der Dokumente und übermittelte dann am 4. Dezember 2012 seine Stellungnahme. (10) Mit Schreiben vom 29. November 2012 ersuchte die Kommission Deutschland um weitere Auskünfte. Deutschland antwortete am 17. Januar 2013. (11) Am 10. April 2013 übermittelte Ryanair weitere Stellungnahmen (5), die am 3. Mai 2013 an Deutschland weitergeleitet wurden. (12) Am 14. November 2013 ersuchte die Kommission Deutschland um weitere Informationen. Die Antwort Deutschlands erfolgte am 14. Januar 2014. Da die Antworten der deutschen Behörden unvollständig waren, übersandte die Kommission am 19. März 2014 ein Erinnerungsschreiben an Deutschland. Die Antwort Deutschlands erfolgte am 22. April 2014. (13) Am 20. Dezember 2013 übermittelte Ryanair weitere Stellungnahmen, die am 8. Januar 2014 an Deutschland weitergeleitet wurden. Am 27. Januar 2014 reagierte Deutschland auf die Stellungnahme von Ryanair. (14) Am 17. Januar 2014 und 31. Januar 2014 übermittelte Ryanair weitere Stellungnahmen, die am 7. März 2014 an Deutschland weitergeleitet wurden. Am 7. April 2014 erklärte Deutschland, dass es zum Beitrag von Ryanair keine weitere Stellungnahme abzugeben habe. (15) In einem Schreiben vom 25. Februar 2014 informierte die Kommission Deutschland über die am 20. Februar 2014 erfolgte Annahme der Luftfahrt-Leitlinien 2014 (6) sowie über die Tatsache, dass diese Leitlinien ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union auf die vorliegende Sache anzuwenden sein werden. Zudem räumte sie Deutschland die Möglichkeit ein, innerhalb von 20 Tagen nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt eine Stellungnahme zu den Leitlinien und deren Anwendung abzugeben. (16) Mit Schreiben vom 24. Februar 2014 informierte die Kommission außerdem die Dritten über die am 20. Februar 2014 erfolgte Annahme der Luftfahrt-Leitlinien 2014 sowie über die Tatsache, dass diese Leitlinien ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union auf die vorliegende Sache anzuwenden sein würden. Zudem räumte sie den betreffenden Dritten die Möglichkeit ein, innerhalb von 20 Tagen nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt eine Stellungnahme zu den Leitlinien und deren Anwendung abzugeben. (17) Die Luftfahrt-Leitlinien 2014 wurden am 4. April 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie traten an die Stelle der Luftfahrt-Leitlinien von 1994 (7) sowie der Luftfahrt-Leitlinien 2005 (8). (18) Am 15. April 2014 erschien im Amtsblatt der Europäischen Union eine Mitteilung, in der Mitgliedstaaten und Beteiligte zur Abgabe von Stellungnahmen zur Anwendung der Luftfahrt-Leitlinien 2014 auf diese Sache aufgefordert wurden, innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Datum der Veröffentlichung der genannten Luftfahrt-Leitlinien 2014 (9) (19) Am 29. April 2014 übermittelte die Kommission ein Auskunftsersuchen an Deutschland, das dieses am 7. Mai 2014 beantwortete. (20) Am 6. Mai 2014 übermittelte die Deutsche Lufthansa AG im Zusammenhang mit der Annahme der neuen Leitlinien eine Stellungnahme zu der Beihilfesache. Die nicht vertrauliche Fassung dieser Stellungnahme wurde am 8. Mai 2014 an Deutschland weitergeleitet. Deutschland übermittelte seine Stellungnahme zu diesem Schriftsatz am 15. Mai 2014. (21) Am 7. Mai 2014 gab der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Annahme der neuen Leitlinien eine Stellungnahme zu der hier betroffenen Beihilfesache ab. Eine nicht vertrauliche Fassung wurde Deutschland am 21. Mai 2014 zugeleitet. Die Antwort Deutschlands erfolgte am 28. Mai 2014. (22) Am 10. September 2014 ersuchte die Kommission Deutschland und Ryanair um weitere Informationen. Deutschland und Ryanair antworteten am 16. September 2014. (23) Am 12. September 2014 übermittelten Ryanair und ein in ihrem Namen handelndes Beratungsunternehmen eine Stellungnahme zu dieser Beihilfesache. Eine nicht vertrauliche Fassung dieser Stellungnahme ging Deutschland am 19. September 2014 zu. Deutschland gab zu diesem Schriftsatz am 6. Oktober 2014 eine Stellungnahme ab. 2.   HINTERGRUND DES PRÜFUNGSVERFAHRENS 2.1.   DIE ERSTE UMSTELLUNG DES FLUGHAFENS AUF BILLIGFLUGDIENSTE (24) Seit 1992 ist das staatliche Unternehmen Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH (10) Eigentümerin und Betreiberin des Flughafens Leipzig-Altenburg (früher als Flughafen Altenburg-Nobitz bezeichnet, im Folgenden „AOC“) im südlichen Teil des Freistaates Thüringen in Deutschland. Beim AOC handelt es sich um einen ehemaligen russischen Militärflugplatz, der zu Beginn der 90er Jahre aufgegeben wurde. Anschließend erhielt die Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH die Verantwortung für das Bauwesen und den Betrieb des Flugplatzes AOC. Laut Gesellschaftsvertrag verfolgt die Gesellschaft den Zweck, die ökonomisch relevante Infrastruktur zu verbessern, um die Wirtschaftskraft Ostthüringens und Westsachsens zu stärken. (25) Die dem AOC am nächsten gelegenen Flughäfen sind: a) Flughafen Leipzig-Halle, etwa 85 km bzw. 1 Std. 10 Min. Fahrtzeit mit dem PKW vom AOC entfernt; b) Flughafen Dresden, etwa 113 km bzw. 1 Std. 16 Min. Fahrtzeit mit dem PKW vom AOC entfernt; c) Flughafen Erfurt, etwa 140 km bzw. 1 Std. 37 Min. Fahrtzeit mit dem PKW vom AOC entfernt; d) Flughafen Hof-Plauen, etwa 122 km bzw. 1 Std. 37 Min. Fahrtzeit mit dem PKW vom AOC entfernt; (26) Seit der Aufnahme des Betriebs als Zivilflughafen wurden auf dem AOC pro Jahr weniger als 150 000 Fluggäste abgefertigt. Tabelle 1 ist eine Übersicht über die Fluggastzahlen am AOC seit dem Jahr 2000 zu entnehmen. Tabelle 1  (11) Fluggastzahlen am AOC von 2000 bis 2013  (12) Jahr Gesamtzahl der Fluggäste (13) Fluggäste auf Linienflügen (14) 2000 27 876 — 2001 27 345 — 2002 26 811 — 2003 71 006 51 289 2004 93 946 76 742 2005 118 442 101 846 2006 105 213 90 551 2007 147 100 124 411 2008 138 400 126 972 2009 140 800 133 411 2010 119 000 112 985 2011 15 000 9 328 2012 5 400 — 2013 5 000 — (27) Eurowings bot 2000 neun Flüge an. Air Berlin betrieb 2001 62 Flüge, 2002 57 Flüge und stellte dann den Betrieb auf dem AOC ein. (28) Am 3. März 2003 schlossen der AOC-Betreiber, die Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH, und Ryanair einen Zehnjahresvertrag über Flughafendienstleistungen ab. (29) In den Spitzenjahren (2008–2010) bot Ryanair ab dem AOC bis zu vier Zielflughäfen an. Ryanair bot anfänglich tägliche Flüge nach London und ab 2007 auch Flüge nach Barcelona/Girona an. Die Gesellschaft bediente 2009 auch Edinburgh und begann 2010 eine Verbindung nach Alicante. Ab 1. Mai 2003 war Ryanair die einzige Gesellschaft, die Linienflugverbindung zum und vom AOC anbot. (30) Am 31. März 2011 stellte Ryanair seinen Flugbetrieb auf dem AOC ein. Seither betrieben auch keine anderen Fluggesellschaften planmäßige Flüge ab dem AOC, wie auch auf der Website des AOC bestätigt wird. 2.2.   DIE ZWEITE UMSTELLUNG DES FLUGHAFENS AUF ALLGEMEINE LUFTFAHRT (31) Den Empfehlungen der Beratungsfirma KE-Consult GbR (15) aus dem Jahr 2010 (im Folgenden „KE-Consult-Studie“) entsprechend begann der Flughafen mit dem Ausbau des allgemeinen Luftfahrgeschäfts, wobei er den Schwerpunkt auf Geschäftsflüge legte und sich die Nähe der wachsenden Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau zunutze machte. Der Flughafen stellte das Billigfluggeschäft ein und wurde zudem zur Schulungsstätte für Flug- und Sicherheitspersonal. (32) Die wichtigsten Gründe für diese Umstellung sind (16): a) Die hohe Abhängigkeit des Flughafens von öffentlichen, vor allem vom Freistaat Thüringen und den Gesellschaftern der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH bereitgestellten Zuschüssen. In einem von der Geschäftsleitung der Gesellschaft 2011 erstellten Bericht wird angegeben, dass seit 1992 etwa 21 Mio. EUR in den Flughafen investiert wurden, wobei der Freistaat Thüringen 17 Mio. EUR und die Gesellschafter der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH etwa 4 Mio. EUR beisteuerten. Nichtdestotrotz entstand in den beiden Geschäftsjahren 2009 und 2010 eine Deckungslücke (17) in Höhe von etwa 270 000 EUR. Aufgrund fehlender Gesellschaftereinlagen bestand zu diesem Zeitpunkt Gefahr für die Liquiditätslage des Flughafens. Dadurch war die Zukunft des Unternehmens bedroht. b) Laut Gesellschaftsvertrag der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH sollte das Billigfluggeschäft der wirtschaftlichen Entwicklung der Region dienen. Nichtsdestotrotz war die Kapitalrendite des Flughafens negativ. Die positiven fiskalischen Auswirkungen des AOC auf die Kommunen und die finanzierenden öffentlichen Einrichtungen sind geringer als die an den Flughafen gezahlten Zuschüsse (18). c) Veränderungen in der Gesellschafterstruktur: die Stadtwerke Altenburg GmbH (SWA) gaben am 31. Dezember 2010 ihre Beteiligung, für die die Stadt Altenburg ein Vorkaufsrecht hatte, auf. d) Im Jahr 2009 fand im Freistaat Thüringen ein Regierungswechsel statt und die neue Regierung erwies sich hinsichtlich der Bereitstellung weiterer Zuschüsse an den Flughafen als zurückhaltender. Insbesondere lehnte die neue Regierung von ihrer Vorgängerin gefasste Beschlüsse zur Bereitstellung von Marketingzuschüssen an den Flughafen für den Zeitraum 2009-2012 ab. Da die öffentlichen Gesellschafter die Zahlung weiterer Marketingzuschüsse an Ryanair verweigerten, wurde in der Wintersaison 2010/2011 nur eine Strecke von und nach London mit finanzieller Unterstützung regionaler Unternehmen betrieben. Die Gesellschafter und der Vorstand der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH lehnten es anschließend ab, die von Ryanair als Marketingentgelt für den Sommerflugplan 2011 verlangte Summe von 420 000 EUR zuzuschießen. Danach beschloss Ryanair, ihren regionalen Netzknoten nach Magdeburg/Cochstedt zu verlegen und ihre Tätigkeiten am AOC im März 2011 zu beenden. (33) Die Flughafenleitung fasste einige Optionen für eine Umstellung des Flughafens ins Auge. Die praktikabelste Option bestand im Angebot neuer Routen und Charterflüge für das Jahr 2012 ohne Marketingzuschüsse. Zu diesem Zweck wurden 2011 mit Rheinjet Verhandlungen über Flüge nach Barcelona aufgenommen. Nach der Entscheidung von Ryanair vom 26. Juli 2011, ab Leipzig-Halle zu fliegen, änderte sich die Marktlage für den AOC und der Gedanke an derartige neue Routen wurde verworfen. (34) Daher beschloss man 2011 Aktivitäten zur Umstellung des Flughafens, nämlich: a) Entwicklung von Beförderungsdiensten für Geschäftsreisende, die aufgrund geringerer Sicherheitsanforderungen gewinnbringender sein müssten; b) Ansiedlung von Unternehmen mit Interesse am Luftfahrtgeschäft; c) Ansiedlung von Neugründungen; d) Bau von Photovoltaikanlagen (2012 wurde eine Photovoltaikanlage errichtet), Vermietung von Parkplätzen und Einrichtungen, Organisation von Veranstaltungen. (35) Laut Aussage der Geschäftsleitung müssten diese Maßnahmen aufgrund erheblicher Kostensenkungen mittelfristig die Eigenfinanzierung des Unternehmens ermöglichen, da man bis zu 520 000 EUR jährlich einsparen könne. Letztendlich werde so die Finanzlücke des Flughafens verkleinert. Der Flugplatz würde aufrechterhalten werden und zur regionalen Wirtschaftsentwicklung beitragen. 3.   DIE GEPRÜFTEN MASSNAHMEN UND DEREN KONTEXT 3.1.   ÜBERSICHT ÜBER DIE VON DER FLUGPLATZ ALTENBURG-NOBITZ GMBH EMPFANGENEN ÖFFENTLICHEN ZUSCHÜSSE (36) Von 1992 bis 2010 wurden etwa 21 Mio. EUR in die Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH investiert, wobei der Freistaat Thüringen etwa 17 Mio. EUR und die öffentlichen Gesellschafter der Gesellschaft etwa 4 Mio. EUR beisteuerten (19). (37) Im Zeitraum von 2000 bis 2011 erhielt die Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH zwei Arten öffentlicher Zuschüsse, nämlich Einlagen ihrer Gesellschafter und Zuschüsse anderer öffentlicher Organisationen, vor allem des Freistaats Thüringen (20). Laut der Aussage Deutschlands und ausweislich der Finanzberichte der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH finanzierte der Freistaat Thüringen vor allem Infrastrukturinvestitionen, während die Gesellschafter zur Finanzierung von Betriebsverlusten beitrugen. Tabelle 2 enthält eine Aufstellung der vom Flughafen empfangenen öffentlichen Zuschüsse, die für folgende Hauptziele bereitgestellt wurden: a) Finanzierung von Investitionen, vor allem Infrastrukturinvestitionen; b) Finanzierung der betrieblichen Tätigkeit (Verlustdeckung); c) Finanzierung von Marketingmaßnahmen im Rahmen verschiedener Verträge mit Ryanair; d) Finanzierung öffentlich-rechtlicher Tätigkeiten. Tabelle 2  (21) Übersicht über die von der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH empfangenen öffentlichen Zuschüsse (in Tausend EUR) Geschäftsjahr Gesellschaftereinlagen Andere öffentliche Zuschüsse (22) Gesamt 2000 256 321 577 2001 256 655 911 2002 256 226 482 2003 960 561 1 521 2004 1 280 395 1 675 2005 914 690 1 604 2006 769 404 1 173 2007 1 057 780 1 837 2008 925 2 032 2 957 2009 957 1 416 2 373 2010 1 147 367 1 514 2011 302 0 302 Gesamt 9 079 7 847 16 926 3.2.   FINANZIERUNG VON INFRASTRUKTURINVESTITIONEN IN DEN JAHREN 2000-2011 (38) Deutschland erklärte, dass die Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH von 2000 bis 2011 Infrastrukturinvestitionen in Höhe von insgesamt 6 474 035 EUR vornahm. Diese werden in Tabelle 3 im Einzelnen aufgeschlüsselt. Zu diesen Investitionen zählen die Verlängerung der Start- und Landebahn 2003/2004 in Höhe eines Gesamtbetrags von 687 882 EUR und der Bau eines neuen Terminals im Jahr 2009 für 1 003 571 EUR (der Terminal wurde erst 2010 eröffnet (23)). Tabelle 3  (24) Übersicht über die Infrastrukturinvestitionen am AOC von 2000 bis 2011 und deren Finanzierung (in EUR) Jahr Infrastrukturmaßnahme Öffentliche Zuschüsse Eigenmittel (25) Gesamtbetrag der Investition 2000 Wetter — Anschaffung Zentralrechner, Zusatzausrüstung usw. 13 914 9 276 23 190 Technische Abnahme Peilanlage RT 1000C 3 590 2 393 5 983 Wasserversorgung (Anschluss, Umbau) (2) 10 205 6 803 17 008 2001 Sanierung der Start- und Landebahn und Teilen des Rollfeldes 72 652 8 072 80 724 Anschaffung eines Air Starters 34 495 42 949 77 443 2002 Einfriedung Flugplatzgelände (Restleistung) 26 144 17 429 43 573 Planungskosten — PIg. Verlegung Bahnende 22 u. Schwelle 22 46 183 5 131 51 314 2003 Verlegung des Bahnendes 22, Sanierungsmaßnahmen an der Start- und Landebahn (1. Auszahlung 2003, 2. Auszahlung 2004) 314 550 187 882 687 882 2004 Verlegung des Bahnendes 22, Sanierungsmaßnahmen an der Start- und Landebahn (2. Auszahlung 2004) 185 450 2006 Flugplatzleuchtfeuer, Anschaffung einer Software, Anschaffung von 5 Funkalarmempfängern, Einbau Rettungstor, Anbau Terminal, Kauf von 27 Biometrietranspondern, Kabelerweiterung Wetterstation 28 787 12 337 41 124 Anschaffung eines Feuerlöschfahrzeuges (1. Teilbetrag 2006) 193 526 82 940 276 466 2007 Anschaffung eines Feuerlöschfahrzeuges (2. Teilbetrag 2007) 387 052 165 879 552 931 Anschaffung eines Kehrblasgerätes 230 040 153 360 383 400 2008 Sicherheitsüberwachungsnetz 11 430 4 899 16 329 Mäher 5 514 3 676 9 190 Erwerb von Grundstücken 56 144 24 062 80 206 Sanierung Start- und Landebahn — Sicherheitsausbau 1 816 538 778 516 2 595 054  (26) 2009 Terminalumbau/Terminalneubau 702 500 50 672 753 172  (27) Markierungsarbeiten auf dem Vorfeld 4 429 1 898 6 327 Start- und Landebahnreparatur vor Schwelle 04 336 853 0 336 853 2010 Terminalumbau/Terminalneubau 0 250 399 250 399  (27) Markierungsarbeiten auf dem Vorfeld 0 0 0 Start- und Landebahnreparatur vor Schwelle 04 0 144 366 144 366 2012 Griptester (Flugsicherheit) 28 770 12 330 41 100 INSGESAMT 4 508 766 1 965 269 6 474 034 (39) Wie in Abschnitt 3.4.2 noch im Einzelnen beschrieben wird, gehörten die Verlängerung der Start- und Landebahn und die Bereitstellung von Dienstleistungsflächen für Mietwagenfirmen zu den Pflichten des AOC im Rahmen des Dienstleistungsvertrags mit Ryanair. Aus den Finanzberichten der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH für die maßgeblichen Jahre geht hervor, dass die Start- und Landebahn verlängert wurde (28). (40) Auf seiner Sitzung am 23. Juni 2000 erörterte der Vorstand der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH im Zusammenhang mit der Entwicklung des Flughafens ein nicht nach Einzelheiten aufgeschlüsseltes zehnjähriges Investitionsprogramm, das eine Gesamtinvestitionssumme von etwa 20 Mio. EUR darstellte. 3.3.   FINANZIERUNG DER BETRIEBSVERLUSTE DER FLUGPLATZ ALTENBURG-NOBITZ GMBH IN DEN JAHREN 2000-2011 (41) Im Zeitraum 2000-2011 erwirtschaftete die Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH die in Tabelle 4 aufgeführten Jahresverluste aus dem Betrieb des AOC. Tabelle 4  (29) Übersicht über die jährlichen Verluste der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH und deren Finanzierung (in Tausend EUR) Geschäftsjahr Betriebsergebnis ohne öffentliche Zuschüsse und Kosten öffentlicher Aufgaben (30) Investitionen (31) Abschreibung Nettofinanzergebnis (32) Nettoergebnis 2000 – 244 204 1 509 – 19 + 34 2001 – 591 77 1 469 – 24 – 31 2002 – 214 61 1 393 0 + 51 2003 – 1 161 509 620 + 2 – 64 2004 – 1 192 428 612 – 1 0 2005 – 671 92 445 – 12 – 272 2006 – 496 2 613 531 – 26 – 253 2007 – 719 1 071 533 – 1 – 301 2008 – 511 664 645 – 2 – 460 2009 – 906 2 354 821 + 7 – 562 2010 – 1 150 1 296 965 – 2 – 567 2011 – 424 8 907 – 13 – 437 (42) Deutschland übermittelte die in Tabelle 5 aufgeführten Daten zu den für die Deckung der Betriebsverluste der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH (33) bestimmten jährlichen Einlagen der Gesellschafter. Diese Kapitaleinlagen belaufen sich auf insgesamt 8,9 Mio. EUR. Tabelle 5 Gesellschaftereinlagen für Betriebszwecke (in EUR) 2000 200 000 -300 000 […] (1) 2001 200 000 -300 000 […] (1) 2002 200 000 -300 000 […] (1) 2003 300 000 -400 000 […] (1) 2004 475 000 -575 000 […] (1) 2005 700 000 -800 000 […] (1) 2006 925 000 -1 025 000 […] (1) 2007 1 250 000 -1 350 000 […] (1) 2008 1 125 000 -1 225 000 […] (1) 2009 1 125 000 -1 225 000 […] (1) 2010 1 325 000 -1 425 000 […] (1) 2011 425 000 -525 000 […] (1) Gesamt 8 897 000 (43) Seit Beginn des hier betroffenen Zeitraums geht aus den Finanzberichten der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH hervor, dass die finanzielle Lage des Flughafens sehr stark von Gesellschaftereinlagen abhängt. Im Finanzbericht 2002 wird erklärt, dass die Existenz des Unternehmens ohne die finanziellen Beiträge der Gesellschafter gefährdet sei und weitere Gesellschaftereinlagen benötigt würden. Auch mehrere andere Finanzberichte (für die Jahre 2003 und 2004) enthalten die Aussage, dass das Unternehmen nur aufgrund der Kapitaleinlagen der Gesellschafter überleben könne (34). Der Jahresausblick im Finanzbericht für das Jahr 2003 prognostiziert bereits, dass in nächsten Finanzzeitraum Kapitaleinlagen der Gesellschafter erforderlich sein werden. Im Jahr 2006 konnte ausweislich des Geschäftsberichts 2006 eine drohende Insolvenz nur durch Gesellschaftereinlagen abgewendet werden. (44) Deutschland erklärt, dass sich die Kosten öffentlicher Aufgaben auf Personalkosten für die Flugsicherung, Zaunkontrolle, Verwaltung, das Check-in, die Schulung und die Piloten bezogen und sowohl durch eigenes Kapital der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH als auch durch den Freistaat Thüringen finanziert wurden. Dies wird in den Tabellen 6 und 7 dargestellt. Tabelle 6 Finanzierung der Kost

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.