EnStatG
§ 6Erhebungen über Kohleeinfuhr und -ausfuhr
- 1.
- die Einfuhr und Ausfuhr von Kohle, jeweils getrennt nach Staaten sowie nach Kohlearten, Energiegehalten und Grenzübergangswerten,
- 2.
- die Menge des Bestands, getrennt nach Kohlearten,
- 3.
- die abgegebene Menge, jeweils getrennt nach Kohlearten sowie innerhalb der Kohlearten jeweils getrennt nach Abnehmer- und Verbrauchergruppen.
Stand: Geändert durch Art. 80 G v. 20.11.2019 I 1626
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR039200017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f901c26f3bd11c0750d216a4f9ce3e3b145b8763238528813e44d7106a53ad1b