EnStatG
§ 5Erhebungen in der Wärmewirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien
- 1.
- die Menge der erzeugten Wärme sowie bei wärmegeführten Anlagen die Menge der erzeugten Elektrizität, jeweils getrennt nach eingesetzten Energieträgern,
- 2.
- die Menge der bezogenen Wärme, getrennt nach Lieferantengruppen,
- 3.
- die Menge der abgegebenen Wärme, getrennt nach Abnehmergruppen,
- 4.
- die Menge des Bestands an Energieträgern, getrennt nach Energiegehalt,
- 5.
- die Menge der eingesetzten Energieträger zur Erzeugung von Wärme und Elektrizität, jeweils getrennt nach Arten und Energiegehalt,
- 6.
- die Menge des Eigenverbrauchs von Wärme und Elektrizität,
- 7.
- die installierte thermische Speicherkapazität,
- 8.
- die Menge der Netzverluste,
- 9.
- die Art und die installierte elektrische Nettonennleistung und thermische Nettonennleistung der Anlagen,
- 10.
- bei Wärmenetzen die vorwiegend verwendeten Wärmeträger,
- 11.
- die Anzahl der Wärmenetze sowie deren gesamte Trassenlänge,
- 12.
- den Umfang des Zu- und Rückbaus von Wärmenetzen,
- 13.
- die Menge der eingeführten Wärme und die Menge der ausgeführten Wärme.
Stand: Geändert durch Art. 80 G v. 20.11.2019 I 1626
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR039200017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f901c26f3bd11c0750d216a4f9ce3e3b145b8763238528813e44d7106a53ad1b