EnEfG
Anlage 3(zu § 13 Absatz 1) Informationen von Betreibern von Rechenzentren
Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland
- 1.
- Allgemeine Angaben zum Rechenzentrum:
- a)
- Bezeichnung des Rechenzentrums,
- b)
- Name des Eigentümers und Betreibers des Rechenzentrums,
- c)
- Größenklasse nach Informationstechnik-Anschlussleistung (< 500 kW, < 1 MW, < 5 MW, < 10 MW, < 50 MW, < 100 MW, > = 100 MW),
- d)
- Postleitzahl, in der sich das Rechenzentrum befindet,
- e)
- Gesamtgröße der Gebäudefläche,
- f)
- Nennanschlussleistung der Informationstechnik und die nicht redundante Nennanschlussleistung des Rechenzentrums.
- 2.
- Allgemeine Daten zum Betrieb des Rechenzentrums im letzten vollen Kalenderjahr:
- a)
- Gesamtstromverbrauch inklusive Eigenerzeugung, Gesamtstrombezug und Stromrückspeisung in das Versorgungsnetz,
- b)
- Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch nach DIN EN 50600-4-3, Ausgabe November 2020,
- c)
- Menge und durchschnittliche Temperatur der mess- oder schätzbaren Abwärme, die an Luft, Gewässer oder den Boden abgegeben wurde,
- d)
- Menge der Abwärme, die durch das Rechenzentrum an Wärmeabnehmer geliefert wurde, in Kilowattstunden pro Jahr und ihre durchschnittliche Temperatur in Grad Celsius,
- e)
- Menge der im Rechenzentrum gespeicherten und verarbeiteten Daten,
- f)
- Energieverbrauchseffektivität nach DIN EN 50600-4-2, Ausgabe August 2019, des gesamten Rechenzentrums,
- g)
- Anteil der wiederverwendeten Energie nach DIN EN 50600-4-6, Ausgabe November 2020,
- h)
- Effizienz des Kühlsystems nach DIN EN 50600-4-7, Ausgabe August 2020,
- i)
- Effizienzkennzahl der Wassernutzung nach DIN EN 50600-9, Ausgabe Mai 2020.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1350B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 164932e92d4d046f60537ca641796447a54512940bf2071dd1fd23e31087e8aa