EnEfG
Anlage 2(zu § 10 Satz 2) Erklärung für eingerichtete Energie- oder Umweltmanagementsysteme
Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland
- 1.
- Angaben zum Unternehmen,
- 2.
- Angaben zur Zertifizierungsgesellschaft,
- 3.
- Angaben zum eingeführten System nach ISO 50001 oder nach EMAS,
- 4.
- Angaben zum Zeitpunkt der Erst- oder Rezertifizierung (ISO 50001) oder Zeitpunkt des Eintragungs- oder Verlängerungsbescheids im EMAS-Register,
- 5.
- die bestehenden Energiekosten in Euro pro Jahr aufgeschlüsselt nach Energieträgern,
- 6.
- den Gesamtenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und aufgeschlüsselt nach Energieträgern,
- 7.
- die identifizierten und vorgeschlagenen Maßnahmen einschließlich der Angabe der Investitionskosten, der voraussichtlichen Nutzungsdauer und der zu erwartenden Energieeinsparungen in Kilowattstunden pro Jahr und in Euro pro Jahr sowie zur wirtschaftlichen Durchführbarkeit nach § 9 Absatz 1,
- 8.
- Angaben bei identifizierten Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung zur Wärmemenge pro Jahr, der maximalen thermischen Leistung, über bestehende Möglichkeiten zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung, zum Temperaturniveau in Grad Celsius, über den spezifischen Preis in Euro pro Kilowattstunde der Abwärme sowie zu internen oder externen Nutzungsmöglichkeiten,
- 9.
- Angaben zu Kosten bei Einrichtung der Systeme oder bei bestehenden Systemen die jährlichen Betriebskosten (intern und extern) und
- 10.
- Nachweis über nach § 9 Absatz 1 erstellte Umsetzungspläne.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1350B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 164932e92d4d046f60537ca641796447a54512940bf2071dd1fd23e31087e8aa