ElektroMbMstrV
§ 7Situationsaufgabe
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Elektromaschinenbauer-Handwerk
- 1.
- im Bereich Elektrotechnik
- a)
- eine Fehler- und Störungssuche an einer elektrischen Anlage durchführen und die Ergebnisse der Überprüfung dokumentieren,
- b)
- auf Grundlage der Tätigkeiten nach Buchstabe a Fehler und Störungen an der elektrischen Anlage beseitigen,
- c)
- eine elektrische Anlage in Betrieb nehmen sowie
- d)
- sicherheitstechnische Überprüfungen und Messungen an einer elektrischen Anlage durchführen und protokollieren sowie Ergebnisse beurteilen und
- 2.
- im Bereich Automatisierungstechnik
- a)
- eine Fehler- und Störungssuche an einer automatisierten Anlage durchführen und die Ergebnisse der Überprüfung dokumentieren,
- b)
- auf Grundlage der Tätigkeiten nach Buchstabe a Fehler und Störungen an der automatisierten Anlage beseitigen,
- c)
- eine automatisierte Anlage in Betrieb nehmen sowie
- d)
- die sicherheitstechnischen Überprüfungen und Messungen an einer automatisierten Anlage durchführen und protokollieren sowie die Ergebnisse beurteilen.
Sonst: ersetzt V 7110-3-149 v. 17.6.2002 I 2325 (ElektroMbMstrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR03E0B0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): edef4f6820de51fa1866af78d5984c26c8e76be865464ada47d667f9d4989db2