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EinsatzWVG

§ 21Umzüge aus gesundheitlichen Gründen

Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen

Wird die Zusage der Umzugskostenvergütung nach § 4 Absatz 2 Nummer 3 des Bundesumzugskostengesetzes wegen des Gesundheitszustandes infolge des Einsatzunfalls erteilt, ist § 8 des Bundesumzugskostengesetzes entsprechend anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 4.9.2012 I 2070;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 27.2.2025 I Nr. 72

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR286100007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4eddcc7f961150362c528f32b895e5072f146a917f6510e924e1952b1c5361eb

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