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EinsatzWVG

Abschnitt 4 Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer

Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 4.9.2012 I 2070;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 27.2.2025 I Nr. 72

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR286100007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4eddcc7f961150362c528f32b895e5072f146a917f6510e924e1952b1c5361eb

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