EinsatzWVG
Abschnitt 3 Regelungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie für frühere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 4.9.2012 I 2070;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 27.2.2025 I Nr. 72
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR286100007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4eddcc7f961150362c528f32b895e5072f146a917f6510e924e1952b1c5361eb