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RiRegDG

§ 6Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Gesetz über die Verwendung der zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern erhobenen Daten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren der Datenverarbeitung und Datennutzung zu regeln, soweit dies für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlich ist.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 22.6.2004 I 1280;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 105 G v. 20.11.2019 I 1626

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR248910999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f1bd7a9bf116d36b64a8d8e8e82aebbd80bf256b8b0c24ffcc24e1cd6ee1c29b

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