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EBRG

Gesetz über Europäische Betriebsräte

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 7.12.2011 I 2650

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6f G v. 16.9.2022 I 1454

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR154810996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ef77669e75a932565b151528f7f0ff705f8d4a288cfac1affc53aa0b38c37f56

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseErster Teil Allgemeine Vorschriften§ 1Grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung§ 2Geltungsbereich§ 3Gemeinschaftsweite Tätigkeit§ 4Berechnung der Arbeitnehmerzahlen§ 5Auskunftsanspruch§ 6Herrschendes Unternehmen§ 7Europäischer Betriebsrat in UnternehmensgruppenZweiter Teil Besonderes Verhandlungsgremium§ 8Aufgabe§ 9Bildung§ 10Zusammensetzung§ 11Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter§ 12Unterrichtung über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums§ 13Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige§ 14Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern aus Drittstaaten§ 15Beschluss über Beendigung der Verhandlungen§ 16Kosten und SachaufwandDritter Teil Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung§ 17Gestaltungsfreiheit§ 18Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung§ 19Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung§ 20ÜbergangsbestimmungVierter Teil Europäischer Betriebsrat kraft GesetzesErster Abschnitt Errichtung des Europäischen Betriebsrats§ 21Voraussetzungen§ 22Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats§ 23Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter§ 24Unterrichtung über die Mitglieder des Europäischen BetriebsratsZweiter Abschnitt Geschäftsführung des Europäischen Betriebsrats§ 25Konstituierende Sitzung, Vorsitzender§ 26Ausschuss§ 27Sitzungen§ 28Beschlüsse, GeschäftsordnungDritter Abschnitt Mitwirkungsrechte§ 29Jährliche Unterrichtung und Anhörung§ 30Unterrichtung und Anhörung§ 31TendenzunternehmenVierter Abschnitt Änderung der Zusammensetzung, Übergang zu einer Vereinbarung§ 32Dauer der Mitgliedschaft, Neubestellung von Mitgliedern§ 33Aufnahme von VerhandlungenFünfter Teil Gemeinsame Bestimmungen§ 34Vertrauensvolle Zusammenarbeit§ 35Geheimhaltung, Vertraulichkeit§ 36Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter§ 37Wesentliche Strukturänderung§ 38Fortbildung§ 39Kosten, Sachaufwand und Sachverständige§ 40Schutz inländischer ArbeitnehmervertreterSechster Teil Bestehende Vereinbarungen§ 41FortgeltungSiebter Teil Besondere Vorschriften, Straf- und Bußgeldvorschriften§ 41aBesondere Regelungen für Besatzungsmitglieder von Seeschiffen§ 41bSonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie§ 42Errichtungs- und Tätigkeitsschutz§ 43Strafvorschriften§ 44Strafvorschriften§ 45Bußgeldvorschriften