EAG-BehandV
Abschnitt 2 Anforderungen an die Behandlung von Altgeräten, Bauteilen, Gemischen und Stoffen
Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Geändert durch Art. 9 Abs. 6 G v. 30.9.2025 I Nr. 233
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR184100021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8b08af9f7700704258e8a9233b035dd02319932ba37b88c11cf4b347d02008fc