DWG
§ 55Jahresabschluss
Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle"
- 1.
- der Vermögensrechnung (Bilanz),
- 2.
- der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung),
- 3.
- der Finanzrechnung (Kapitalflussrechnung),
- 4.
- einer Rechnung über die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr tatsächlich erhobenen Einnahmen und tatsächlich geleisteten Ausgaben entsprechend der Systematik gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 4 und
- 5.
- dem Geschäftsbericht zur Erläuterung der Vorgänge von besonderer Bedeutung.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 11.1.2005 I 90
Stand: zuletzt geändert durch Art. 15 G v. 6.5.2024 I Nr. 149
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR309410997
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 84e82034a6ffec5c5ea5a4aeb163f0e74179edd318ea8d63f50190177f805cb3
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 267 HGBUmschreibung der Größenklassen
„… er Vorgänge von besonderer Bedeutung. Hierfür sind die für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 des Handelsgesetzbuchs geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sich nicht aus diesem Gesetz, der Finanzordnung der Deutschen We …“